Feuerwehrmann in Atemschutzausrüstung: Lücken im Versicherungsschutz © picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
  • Von Andreas Harms
  • 12.01.2024 um 15:35
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Sie retten, löschen, trösten und bringen anderen das Schwimmen bei – ohne Menschen mit Ehrenamt würde in Deutschland nicht viel gehen. Doch die Akteure sollten gut versichert sein. Wie das geht und warum es ausgerechnet bei der Feuerwehr oft scheitert, erklären wir hier.

Zusätzlich decken die meisten Bundesländer Nichtversicherte über Gruppenverträge mit Versicherern ab. Ein Beispiel ist Hessen, das dafür mit der SV Sparkassenversicherung zusammenarbeitet. Am Ende ist alles ein enormer Wirrwarr aus Regeln und Ausnahmen, Trägern und Bundesländern, den man im Grunde nur durch Nachfragen entheddern kann.

Deutlich einfacher ist es beim Haftpflichtschutz, denn den gibt es per Gesetz gar nicht. Ehrenamtliche können aber über Trägerorganisationen oder Vereine (nachfragen!) versichert sein. Außerdem haben oft Gemeinden oder Kommunen, aber auch alle Bundesländer Sammelversicherungen abgeschlossen.

Und am Ende sollte sowieso jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung haben. Die deckt seit einigen Jahren explizit auch Ehrenämter ab. Die Ausnahme dazu folgt später im Text.

BU-Versicherung füllt eine bedeutende Lücke

Damit wären schon die beiden wichtigsten Versicherungen für Ehrenamtliche erwähnt. In einer ähnlichen Liga spielt die – ohnehin ungemein wichtige – Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).

Das zunächst nicht ganz logisch klingen, denn die gesetzliche Unfall zahlt ja schon eine Rente, wenn jemand nach einem missglückten ehrenamtlichen Einsatz nicht mehr arbeiten kann. Doch die ist auf zwei Drittel vom Brutto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate gedeckelt.

Vor allem für Selbstständige kann das schlecht sein, wenn sie durch ein schwaches Geschäftsjahr oder hohe Investitionen mal unterdurchschnittliche Zahlen geschrieben haben. Das interessiert die Gesetzliche dann herzlich wenig. Die private BUV zahlt dagegen, was im Vertrag steht.

„Fiese Haftung im Ehrenamt“

Nicht für jeden wichtig, aber mitunter teuer ist dagegen das, was der Versicherungsmakler Andreas Rauch auf seiner Internet-Seite „die fiese Haftung im Ehrenamt“ nennt. Er weist darauf hin, dass ehrenamtliche Vorstände, etwa in einem Verein, gesamtschuldnerisch und mit dem Privatvermögen haften. Immerhin ist die Sache bei „unentgeltlich tätigen Organmitgliedern“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Risiko bleibt trotzdem.

Rauch berichtet etwa von einem Anglerverein, dessen Vorstand vergessen hatte, die Teichpacht zu verlängern. Und richtig teuer kann es werden, wenn es der Vorstand versemmelt, rechtzeitig öffentliches Fördergeld zu beantragen.

Was Feuerwehrleute im Einsatz tun, außer löschen (Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband)
Was Feuerwehrleute im Einsatz tun, außer löschen (Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband)

Will der Verein dann den Schaden ersetzt bekommen, kann dem Vorstand eine Directors-&-Officers-Police helfen, kurz D&O. „Eine D&O-Versicherung gleicht nicht nur den finanziellen Eigenschaden des Vereins aus, sondern hilft auch, den Vereinsfrieden wiederherzustellen“, schreibt Rauch. Außerdem helfe sie dabei zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. In diese Richtung zielt auch eine Rechtsschutzversicherung, die bei juristischem Knatsch beispringt.

Damit wäre alles schon ganz gut gesichert. Doch das Beispiel des bayerischen Feuerwehrmanns zeigt das große Aber. Ihm kam eine Standardklausel in der privaten Haftpflichtversicherung in die Quere.

Seite 3: Das hoheitliche Ehrenamt

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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