Norbert Piechowiak ist Geschäftsführer bei Helvetia Leben Maklerservice GmbH. © Helvetia
  • Von Oliver Lepold
  • 05.03.2021 um 09:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min
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Mit dem fondsgebundenen BU-Konzept CleverProtect der Helvetia eröffnen sich für Makler neue Beratungsansätze, insbesondere für junge Kunden. Norbert Piechowiak, Geschäftsführer Helvetia Leben Maklerservice GmbH, erläutert das Konzept, das auch einen Grundfähigkeitsschutz bietet.

Pfefferminzia: Wie können sich junge Leute einen ausreichenden BU-Schutz bis zum Rentenalter leisten?

Norbert Piechowiak: Sie sollten sich so früh wie möglich darum kümmern, das können auch die Eltern übernehmen. Spätestens mit Ausbildung oder Berufsstart sollte das Thema BU ganz oben auf der Liste stehen. Der Beitrag muss bezahlbar sein und gleichzeitig eine ausreichend hohe Absicherung oberhalb der Grundsicherung bieten. BU-Renten unter 1.000 Euro sind daher nicht sinnvoll. Zudem muss der Schutz ausreichend lange gelten. Was nützt es, wenn der BU-Vertrag mit 60 endet, man aber frühestens unter Einbußen mit 63 in Rente gehen kann? Da muss man als Berater bei jungen Leuten auch mal zum Konsumverzicht anregen, letztlich bleibt aber ein dreistelliger Beitrag für eine abstrakt wahrgenommene Absicherung für viele junge Leute utopisch.

Welche Vorteile hat die fondsgebundene Kalkulation in einer BU gegenüber BU-Produkten, die die Beiträge in den Deckungsstock des Versicherers anlegen?

Der Beitrag ist günstiger, weil durch die Fondsbasis eine höhere Wertentwicklung zugrunde gelegt wird. Auch die Flexibilität ist höher. Wenn die Fonds gut laufen, kann der Beitrag gesenkt werden oder man hat am Vertragsende die Chance auf eine Auszahlung. Bei langen Laufzeiten kann das sogar bis zur Höhe der eingezahlten Beiträge gehen. Das ist für Kunden natürlich charmant, weil der Schutz dann gratis gewesen ist. Das gilt natürlich nur, wenn die Wertentwicklung deutlich über den Annahmen für die Beitragskalkulation liegt.

Welche Nachteile können fondsgebundene biometrische Konzepte haben?

Die Fondsanlage schwankt, das gleicht sich in der Regel über die Laufzeit aus. Bei sehr lang andauernden Phasen mit einer niedrigeren Wertentwicklung kann die Kalkulation perspektivisch nicht mehr aufgehen. Der Kunde verfügt dann über mehrere Optionen. Entweder er erhöht seinen laufenden Beitrag oder er zahlt einen Einmalbeitrag hinzu. Tritt das Problem relativ früh während der Laufzeit auf, ist meist die Beitragserhöhung besser. Das sind dann meist nur 5 bis 10 Prozent, um die der Beitrag erhöht werden muss.

Zum Vergleich: Bei konventionellen BU-Produkten sind in Einzelfällen Beitragserhöhungen von bis zu 40 Prozent aufgetreten. Ein solches Szenario ist bei einer fondsgebundenen BU mit langer Laufzeit extrem unwahrscheinlich.

Inwieweit haben Sie aktuelle Branchentrends bei Ihrem neuen BU-Konzept „CleverProtect“ einbezogen?

Wir bieten die BU und das Alternativprodukt der Grundfähigkeitsversicherung in der fondsgebundenen Produktlinie CleverProtect an. Indem wir dort auch die Arbeitsunfähigkeits-Klausel anbieten, kann auch ein Mittelweg beschritten werden und einen Lückenschluss im Leistungsniveau erfolgen. Ansonsten ermitteln wir Risiken individuell, haben also eine exaktere Preisfindung. Das heißt, wir fragen nach gesundheitlichen Rahmenbedingungen wie Rauchen, Gewicht oder Familie. Zusätzlich benötigen wir detaillierte Angaben zum Beruf, um eine gerechte Einstufung für den Kunden zu finden. Das entspricht dem Markttrend Scoring.

Wie wird Ihr Konzept der jungen Zielgruppe gerecht?

Aufgrund der fondsgebundenen Kalkulation ist CleverProtect für die junge Zielgruppe konzipiert, weil wir lange Laufzeiten benötigen, um die Schwankungen am Markt gut ausgleichen zu können. CleverProtect verfügt über ein sehr breites Spektrum an Nachversicherungsgarantien und somit über reichlich Flexibilität. Sie können den Schutz aussetzen, reduzieren, die Beiträge freistellen oder stunden. Das ermöglicht jungen Kunden einen lebensbegleitenden und unkompliziert anpassbaren Vertrag, je nachdem, wie sich ihr Leben entwickelt.

Wie fließen speziell die Erfahrungen von Helvetia als Anbieter von Fondspolicen in das fondsgebundene BU-Konzept ein?

Helvetia ist bei Fondspolicen sehr gut aufgestellt. Wir haben die Investment-Kompetenz und Erfahrungen mit BU-Konzepten in Verbindung mit der Altersvorsorge. Beim Fondsuniversum haben wir darauf geachtet, dass wir verschiedene Kundenpräferenzen abdecken können. Wir bieten mit drei Fondskörben eine gute Grundlage. Einerseits ein gemanagtes Portfolio mit einer langjährig erfolgreichen Wertentwicklungshistorie. Und andererseits die Trendthemen ETFs und Nachhaltigkeit. Wir legen den Fokus auf die Risikoabsicherung, daher bieten wir kein individuell zusammenstellbares Fondsportfolio für die BU an. Denn dies würde in der Beratung deutlich mehr Zeit erfordern, das ist nicht im Interesse von Berater und Kunden.

Wann ist der Grundfähigkeitsschutz die bessere Lösung?

Bei der Grundfähigkeitsversicherung beträgt das Mindesteintrittsalter sechs Jahre für Schulanfänger. In der Branche können sie sonst Kinder erst ab zehn Jahren versichern. Das Produkt ist ein guter Einstieg, weil wir auch eine weitreichende Umtauschaktion in die BU anbieten. Für Berufe, die mit hohen Risiken belegt sind, wie Handwerker und andere körperlich arbeitende Berufe, aber auch für viele kreative Berufe ist die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr gute Alternative zur BU. In vielen Kreativberufen sind die Sinne extrem wichtig, und diese lassen sich über die Grundfähigkeitsversicherung preisgünstig absichern.

Welche wichtigen Trendklauseln umfasst die CleverProtect BU?

Einerseits die Arbeitsunfähigkeits-Klausel, die für den Kunden einfach verständlich ist. Der gelbe Schein vom Arzt über sechs Monate reicht aus, um eine Leistung zu beantragen. Dann das Trendthema Teilzeit-Klausel. Es gibt viele Gründe, in Teilzeit zu wechseln – private, berufliche oder Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie. Die Klausel sichert dem Kunden zu, dass es aufgrund der reduzierten Arbeitszeit nicht schwieriger wird, den BU-Leistungsfall anerkannt zu bekommen. Und schließlich die Infektionsklausel, die wir von medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten nun auf alle Berufe erweitert haben. Das Thema kann zum Beispiel in der Gastronomie relevant werden.

Welche Rolle spielt das Thema Psyche bei der CleverProtect Grundfähigkeitsversicherung?

Anders als in der BU können in der Grundfähigkeitsversicherung viele Kunden mit leichteren psychischen Erkrankungen zwar versichert werden, allerdings stellt die Psyche keinen Leistungsauslöser dar. In der Grundfähigkeitsversicherung sind generell nur sehr schwere psychische Erkrankungen abgesichert, zum Beispiel, wenn die Erkrankung zu einer Pflegebedürftigkeit führt oder eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Diejenigen Kunden, die eine BU-Prüfung überstehen würden, aber nach einem preiswerteren Schutz suchen, können bei uns auch in der Grundfähigkeitsversicherung die Arbeitsunfähigkeits-Klausel miteinschließen. Bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Leistung unabhängig vom Auslöser, auch eine Depression kann die Ursache sein. Die Leistungsdauer ist allerdings auf 24 Monate begrenzt. Das reicht aber oftmals aus, um sich von einem leichten Burnout zu erholen und ins Berufsleben zurückzukehren.

Weitere Informationen: CleverProtect startet im Vertrieb zum 1. April 2021. Helvetia schaltet die Berechnungstools bereits Anfang März frei, sodass Berater sich frühzeitig einarbeiten und erste Anträge vorbereiten können.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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