Vorsicht-Zeichen in einem Einkaufszentrum: Wenn Makler dem Kunden bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen beisteht, dann haftet er auch für falsche Angaben. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 29.04.2016 um 11:30
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Warum sind viele Kunden und so mancher Berater mit dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung überfordert? BU-Experte Stephan Kaiser erläutert die Klippen und typischen Fehler und gibt Tipps, worauf Berater bei der Lösung der Problematik achten sollten.

Haben Sie hier ein Beispiel?

Etwa die Frage: „Haben Sie Krankheiten, Störungen oder Beschwerden in Bezug auf eine bestimmte Körperfunktion?“ Wissen sie, wann eine Beschwerde aufhört und eine Krankheit anfängt? Und was eine Störung überhaupt sein soll? Im Wesentlichen kann man sich mit folgender Faustformel helfen: Alles, was keine Bagatelle ist, muss man angeben. Und Bagatellen sind nur Krankheiten wie ein Schnupfen, die erfahrungsgemäß alsbald folgenlos vergehen.

Welche Fehler kosten den Versicherungsschutz?

Wenn ich etwas nicht angebe, was keinen Einfluss auf den Vertrag gehabt hätte, spielt es auch keine Rolle. Aber wenn der Versicherer einen Risikozuschlag erhoben, einen Ausschluss formuliert oder den Antrag gar abgelehnt hätte, kommt garantiert Ärger im Leistungsfall auf. Wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem verschwiegenen Umstand und dem BU-Leistungsauslöser besteht, dann gibt es meistens keine Leistung vom Versicherer und der Vertrag ist nutzlos. Gibt es keinen Kausalzusammenhang, entscheidet der Verschuldensgrad. Hat der Kunde beispielsweise arglistig getäuscht, braucht der Versicherer auch keinen Kausalzusammenhang nachzuweisen. Er wäre dann prinzipiell leistungsfrei.

BU-Versicherungen werden auch im Internet abgeschlossen. Worauf müssen Versicherungsnehmer bei dieser Form des Abschlusses besonders beachten?

Die Gesundheitsfragen sind zwar die gleichen, die Kunden haben aber in diesem Fall keinen Vermittler, der ihnen bei der Beantwortung helfen könnte. Viele Versicherer bieten hier zur Beantwortung der Gesundheitsfragen die Dienstleistung eines sogenannten Tele-Interviews an. Wenn der Kunde seine Krankheitshistorie vorher nicht aufbereitet hat, macht diese Art der Befragung nur Sinn, wenn der Interviewer dem Kunden die Zeit dafür lässt. Bevor aber der Kunde aus Überforderung gar nicht tätig wird, ist es immer besser, er nimmt die ihm angebotenen Hilfen wahr, auch wenn sie nicht optimal sind. Denn eine BU ist meist besser als keine BU.

Den Podcast mit fünf wichtigen Tipps von Stephan Kaiser hören Sie hier.

Weitere nützliche Informationen zur Beantwortung der Gesundheitsfragen finden Sie hier.

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