Christian Geier, ist Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Sicherung der Beratungsqualität. © FP Finanzpartner
  • Von Redaktion
  • 07.02.2020 um 15:08
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Im Dschungel der Versicherungstarife ist es schwierig, die Perlen zu finden. Jeden Monat stellt unser Gastautor Christian Geier, Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl, daher in seiner Kolumne ein Produkt vor, und gibt seinen Senf dazu. Dieses Mal: „Kindervorsorge Invest Vario“ der Basler.

Das ist zwar aus Kunden- und Vermittlersicht erst einmal oft genug unschön, aber definitiv im Sinne des Kollektivs. Deshalb hier auch kein Punktabzug deswegen. Außerdem darf man natürlich nicht bereits berufsunfähig oder schwerbehindert (gewesen) sein. Diese neue Vorgehensweise gefällt dem Rückversicherer deutlich besser, weshalb man den Altkunden auch aktiv eine Brücke bauen wird in die neue Basler-Kinder-BU-Options-Welt.

Einen AU-Baustein kann man auch einbauen. Manche schwören drauf, ich halte es eher mit einem gescheiten Krankentagegeld. Dazu kann man in der Basler Kindervorsorge auch den Versorger absichern, bis 100 Euro Beitrag in die Rentenversicherung mit ein paar einfachen Fragen, bei höherer Rente das volle Programm. Auch das halten manche für sinnvoll, und will ich an dieser Stelle gar nicht werten.

In erster Linie ein Rentenversicherungsprodukt

Und, hey, unser Job ist echt nicht einfach. Vermeintlich simple Produkte („Haste mal ne BU mit Sparer?“) sind furchtbar komplex. Manchmal, so befürchte ich, bewusst komplex, damit selbst der gestandenste Vermittler nicht alles sieht, was er sehen sollte. Da dürfen sich gerne alle Versicherer angesprochen fühlen.

Und auch bei der Kindervorsorge Invest Vario empfiehlt sich ein genauerer Blick, denn in erster Linie sprechen wir ja über ein Rentenversicherungsprodukt, das auch ein solches bleibt, wenn die Option nie gezogen wird, nie gezogen werden kann (siehe oben) oder der Basler-BU-Tarif der Zukunft vielleicht nicht den Vorstellungen entspricht.

Unterschrift der Eltern nicht nötig

In den Marketing-Infos liest sich dann alles erstmal ganz geschmackvoll: Schon ab 25 Euro monatlich geht’s los, natürlich Einzahl-/Auszahl-Möglichkeiten, ein Re-Balancing-Angebot, Sicherungslinie einziehbar, Garantieniveau bis 90 Prozent frei zu konfektionieren – alles State-of-the-Art.

Was viele Vermittler freuen wird: Wenn die Großeltern oder beliebige Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern fürs Kind sparen wollen: geht, Unterschrift der Eltern braucht die Basler nicht. Die DSGVO-und-sonstige-Datenschutzbestimmungs-Konformität habe ich jetzt nicht geprüft, aber da vertraue ich auf die Juristen der Basler in Hamburg. Gemäß VVG und BBG ist das ok, man muss nur wissen, dass die Todesfallsumme im hoffentlich nie eintretenden Fall des Ablebens des Kindes gesetzlich vorgegebenerweise maximal 8.000 Euro betragen darf.

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