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Der Techniker Ingo Gischel montiert in Hamburg im Mercedes-Benz Werk eine Fahrzeugachse: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb anbieten. Das hat zahlreiche Vorteile. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 29.01.2018 um 10:40
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Vorerkrankungen sind die besten Türsteher, wenn es um Berufsunfähigkeitsversicherungen geht: je länger die Krankenakte, desto unwahrscheinlicher der Vertrag. Aber es gibt einen Kniff, wie Makler ihre Kunden doch absichern können.

Wenn es um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht, sind Vorerkrankungen besonders heikel. Sind sie schwer oder kommen mehrere zusammen, sind die Chancen für Kunden minimal, eine Police zu erhalten. Bei leichteren Leiden wie Heuschnupfen, Wirbelsäulenproblemen, Tinnitus oder Bluthochdruck drohen zumindest Ausschlussklauseln oder ein Aufschlag auf den Beitrag.

Nun gibt es eine Möglichkeit, auch mit Vorerkrankungen (wenn es nicht gerade eine der heftigen ist) einen vollumfänglichen BU-Schutz zu bekommen – also einen ohne Ausschlüsse oder Beitragszuschläge. Der Kniff: eine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen.

„Gerade in Branchen mit arbeitstechnisch hohem körperlichem Einsatz sowie für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Vorbelastungen oder Einschränkungen bietet die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zwei große Vorteile“, erklärt Versicherungsmakler Heiner Herbring aus Ibbenbüren.

Der erste: Bei einer Zusatzversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge oder einem BU-Gruppenvertrag ist die Gesundheitsprüfung meist abgespeckt. Der Grund: In einer größeren Gruppe halten sich gesunde Mitarbeiter und ältere oder kranke Arbeitnehmer die Waage.

Risiken gleichen sich im Kollektiv aus

Die Gefahr, nur kostenintensive schlechte Risiken versichert zu haben, existiert also praktisch nicht, weil sich die Risiken im Kollektiv ausgleichen. In vielen Fällen bestehen die Versicherungsgesellschaften bei Gruppenverträgen daher nur auf einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung.

Hier garantiert der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter nicht berufsunfähig sind und innerhalb eines bestimmten Zeitraums – meist sind es zwei Jahre – nicht länger als zwei bis vier Wochen arbeitsunfähig waren. Nachteil dieser Variante ist, dass die BU-Rente meist gedeckelt ist, etwa auf 1.000 oder 1.500 Euro. Mehr Spielraum gibt es oft bei größeren Unternehmen und wenn der Arbeitgeber die Verträge bezahlt.

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