Beamte genießen eine gute soziale Absicherung durch ihren Dienstherren – was aber nicht heißt, dass Bund und Länder ein „Rundum-Sorglos“-Paket bieten. © Pixabay
  • Von Lorenz Klein
  • 01.03.2019 um 10:38
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Die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte sorgt immer mal wieder für Verwirrung innerhalb der Arbeitskraftabsicherung. Welche Variante ist sinnvoll und welche nicht? Pfefferminzia bringt Licht ins Dunkel.

Bis hierhin mitgekommen? Gut, dann weiter:

Multipliziert man diesen Wert mit dem bisherigen Bruttogehalt des 31-Jährigen von 3.500 Euro, ergibt sich ein Ruhegehalt von knapp 1.637 Euro. Doch leider sind wir noch nicht am Ziel. Denn ein sogenannter Versorgungsabschlag kürzt den Anspruch wieder ein Stückchen. Und zwar verringert sich die berechnete Summe für jeden Monat des vorgezogenen Ruhestands um 0,3 Prozent.

„Wer also zwei Jahre früher pensioniert werden möchte, muss ein Minus von 7,2 Prozent hinnehmen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger. Doch zumindest ist der Versorgungsabschlag bei 36 Monaten gedeckelt. Somit können höchstens 10,8 Prozent abgezogen werden. Von den 1.637 Euro DU-Rente bleiben nunmehr noch 1.460 Euro übrig.

Quelle: Nürnberger

War’s das? Nein.

Denn der Gesetzgeber hat ein weiteres Sicherheitsnetz für seine Helferlein gespannt – die Mindestversorgung. Diese liegt (unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit) bei 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Das Konstrukt nennt sich amtsabhängiges Mindestruhegehalt. Allerdings bekommt der Beamte alternativ ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt zugesprochen, sofern er damit besser fährt: Diese Regelung sieht 65 Prozent der Dienstbezüge vor, die in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 gezahlt werden. Bei einem Dienstunfall werden sogar 75 Prozent der Bezüge der Gruppe A4 angesetzt.

Um es abzukürzen:

Der ledige 31-Jährige bekommt schlussendlich rund 1.650 Euro zugesprochen. Ob ihm das reicht? Nun, die meisten Angestellten können von so einer Rente nach einem Verlust der eigenen Arbeitskraft nur träumen. Eine Versorgungslücke besteht trotzdem.

Und dann gibt es ja auch noch jene Beamte, die ihren Dienst ohne „Lebenszeit-Status“ verrichten – zum Beispiel als „Beamte auf Widerruf“. „Sie befinden sich in der Ausbildung und werden im Fall einer Dienstunfähigkeit entlassen und nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt“, sagt Haug von der Signal Iduna. Heißt: „Kommt es zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, so erhalten sie keinerlei Versorgung und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.“

Auch Beamte müssen für den Ernstfall vorsorgen

Auch Beamte auf Probe haben im Fall einer Dienstunfähigkeit nur bedingt Anspruch auf ein Ruhegehalt. „Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann immer noch zur Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Haug. Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall werden Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt, unter Umständen aber nur die Mindestversorgung, wie gesehen.

„Insgesamt betrachtet, benötigen also auch Beamte eine private Versorgung für den Fall einer dauerhaften Dienstunfähigkeit“, fasst Haug zusammen. So weit, so gut. Beamte, die dieses Risiko für sich ausschalten möchten, stehen nun vor Frage, wie eine geeignete Versicherungslösung aussehen könnte. Bei Angestellten hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als bestmöglicher Einkommensschutz durchgesetzt. Ist das Produkt auf Beamte übertragbar?

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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