Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherer Volkswohl Bund untersagt, in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die sogenannte Schreibtischklausel zu verwenden. Ist die BU-Welt für Verbraucher damit nun übersichtlicher geworden? Nicht wirklich, findet BU-Experte Matthias Helberg. Was der Makler von dem Urteil hält, lesen Sie hier.
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