Cordula Vis-Paulus ist seit Oktober Direktionsbeauftragte bAV der LV 1871 im Bereich Vertrieb. © LV 1871
  • Von Oliver Lepold
  • 19.01.2021 um 10:41
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Worauf kommt es bei der Ausgestaltung einer Betriebsrente für die Mitarbeiter an? Cordula Vis-Paulus, Direktionsbeauftragte bAV der LV 1871 im Bereich Vertrieb, erläutert, wann eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Praxis als bedarfsgerecht wahrgenommen wird.

Wo liegen die wesentlichen Interessenskonflikte, die ein Makler in der Beratung berücksichtigen muss? 

Lassen Sie mich drei exemplarische Punkte herausgreifen: 

  1. Für den Arbeitgeber darf die bAV meist „nichts“ kosten. Wie wenig ein attraktiver Zuschuss den Arbeitgeber tatsächlich kostet, können wir heute zum Beispiel mit Beratungstools wie xbAV mit wenigen Klicks schnell aufzeigen, das wir unseren Geschäftspartnern kostenfrei zu Verfügung stellen.  
  2. „Altersvorsorge ist doch Privatsache“ – auch das hört man tatsächlich noch heute von Geschäftsführern. Um hier Gehör für ein sinnvolles Beitragsmatching zu erhalten, muss der Makler die Triggerpunkte seines Gesprächspartners ausmachen. Manchmal hilft die Frage, welche Herausforderungen das Unternehmen im Bereich Personal hat.  
  3. Die Arbeitgeberhaftung steht im Weg: Hier kann der Makler sehr gut mit der Finanzstärke des Versicherers argumentieren. Dass die Rente vom Versicherer kommt und nicht vom früheren Arbeitgeber, ist für alle gleichermaßen wichtig. Deshalb ist es für den Arbeitgeber wichtig, sich die Solidität des Versicherers sehr genau anzusehen.  

 

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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