Christian Dulitz ist Produktmanager BU der Condor Leben © Condor
  • Von Redaktion
  • 24.06.2020 um 12:33
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Christian Dulitz erläutert, warum gerade in unsicheren Zeiten eine besonders flexible Absicherung der Arbeitskraft wichtig ist.

Pfefferminzia: Warum können BU-Tarife problematisch sein, wenn Versicherte ihre Arbeitszeit verkürzen wollen oder müssen?

Christian Dulitz: In der Regel wird eine BU in Vollzeit abgeschlossen. Mit der Reduktion der Arbeitszeit erhöht sich die Hürde, um eine BU anerkannt zu bekommen. Das bedeutet, der Versicherte muss deutlich schwerer erkranken, um den 50-prozentigen BU-Grad zu erreichen. Wer in Vollzeit acht Stunden täglich arbeitet, wird als berufsunfähig anerkannt, wenn er nicht mehr als vier Stunden arbeiten kann. Wer jedoch auf vier Stunden Teilzeitarbeit reduziert hat, erhält die vereinbarte BU-Rente nur dann, wenn nicht mehr als zwei Stunden Arbeit pro Tag möglich sind. Das ist die Teilzeitfalle der BU, die wir mit einer speziellen Klausel aushebeln.

Was besagt diese Teilzeitklausel?

Dulitz: Wir stellen teilzeitarbeitende Versicherte im Leistungsfall so, als arbeiteten sie Vollzeit. Der Maßstab ist dabei die längste Stundenzahl, die der Versicherte während der Vertragslaufzeit gearbeitet hat. Das gilt für alle Teilzeitmodelle und für alle Versicherten, die nach Vertragsschluss ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit reduziert haben. Die BU-Beiträge verringern sich im Übrigen nicht durch Teilzeit, denn die Teilzeitklausel hat nichts mit der versicherten BU-Rente zu tun. Das ist nicht allen Maklern und Kunden klar.

In der aktuellen Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Inwieweit greift die Teilzeitklausel hier?

Dulitz: Kurzarbeit gilt laut Teilzeitbefristungsgesetz nicht als Teilzeit. Anders als bei Wettbewerbern bezieht sich unsere BU-Teilzeitklausel aber nicht konkret auf dieses Gesetz, sondern lediglich auf die Arbeitszeit. Falls ein Versicherter in Kurzarbeit geht und dann etwa durch Corona berufsunfähig wird, greift unsere Teilzeitklausel. Der Versicherte wird regulär auf seine ursprüngliche Arbeitszeit geprüft, er hat keinen Nachteil durch die Kurzarbeit.

Inwieweit können Beiträge aktuell reduziert oder ausgesetzt werden?

Dulitz: Wir haben dazu Sonderregelungen herausgegeben, die bis Ende Juni 2020 beantragt werden können und bis zu sechs Monate lang gelten. Versicherte können bei vollem Versicherungsschutz die Beiträge jederzeit für drei Monate stunden oder den Vertrag für sechs Monate beitragsfrei stellen. Bei einer BU-Zusatzversicherung über die bAV erleichtert diese Sonderregelung auch die Überbrückung bei Bezug von Kurzarbeitergeld. Bei Anlässen wie Arbeitslosigkeit und Elternzeit ist zudem eine zwölfmonatige Aussetzung möglich, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Während der Stundungsphase erfolgt zudem keine Rückbelastung der Maklercourtage.

Gehen Sie bei Ihren Nachversicherungsgarantien über den Branchenstandard hinaus?

Dulitz: Natürlich gibt es viele vordefinierte Ereignisse, bei denen man eine Nachversicherung in Anspruch nehmen kann. Was wir hier jedoch anders machen, ist die Möglichkeit, 100 Prozent des Nettoeinkommens durch Nachversicherungsgarantien abzusichern. Wir fragen bei einer Erhöhung der Versicherungssumme anhand dieser Anlässe nicht nach, wie viel der Versicherte aktuell verdient. Alle anderen Anbieter nehmen in so einem Fall eine finanzielle Angemessenheitsprüfung vor und begrenzen die Versicherungssumme auf 70 oder 80 Prozent des Nettoeinkommens.

Falls es etwa wegen Corona zu einer erzwungenen beruflichen Neuorientierung kommt, welche Folgen hat das für eine abgeschlossene BU?

Dulitz: Das ist eine wichtige Frage, denn der BU-Vertrag begleitet den Kunden meist ein Leben lang, auch durch Krisen. Viele Selbstständige werden sich wohl in der nächsten Zeit von ihrer Selbstständigkeit verabschieden müssen, sich ein anderes Betätigungsfeld suchen oder in Teilzeit arbeiten. Ein BU-Vertrag muss solche Unwägbarkeiten berücksichtigen. Wir decken mit unserer BU über flexible Bedingungen verschiedene Lebenswege ab und können daher neue Lebenssituationen des Kunden stets aufgreifen.

Hier geht´s zum Maklernetz.

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