Wer eine pflegebedürftigte Person unterstützt, hat dadurch oft finanzielle Nachteile im Alter. © dpa/picture alliance
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  • 17.05.2017 um 11:25
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Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wollte der Gesetzgeber pflegende Angehörige besser stellen, indem sie zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Diese seien aber oft zu niedrig, bemängeln Kritiker. Und: Wer schon eine Rente beziehe, gehe leer aus.

2,9 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Und die meisten von ihnen werden im Kreis ihrer Familie gepflegt, genauer – von ihren weiblichen Angehörigen. Für letztere kann sich dieser Akt der Nächstenliebe aber deutlich auf die Rente auswirken, und zwar negativ. „Wer heute pflegt, ist morgen arm“, sagt daher Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz gegenüber dem Magazin Focus.

Seit 1. Januar 2017 gilt das zweite Pflegestärkungsgesetz. Es soll unter anderem pflegende Angehörige besser stellen, indem es ihnen Rentenzuschläge in Aussicht stellt. Aber, gleich zwei Sachen vorweg. Kritiker bemängeln, dass die Pflegenden zu wenig Rente bekommen. Und: Wer schon Rente bezieht, geht hier leer aus.

Was hat das Pflegestärkungsgesetz II nun im Detail geändert? Bisher mussten Pflegende sich mindestens 14 Stunden die Woche um die pflegebedürftige Person kümmern, um Anspruch auf den Rentenzuschuss zu erhalten. Jetzt sind es nur noch 10 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage die Woche.

Nur bis zu 29 Euro im Monat mehr

„Die Pflegenden bekommen aber deutlich zu wenig“, sagt Verena Querling, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Nachrichtenmagazin. Für ein Jahr Pflege gebe es derzeit ein Rentenplus von maximal 29,30 Euro im Monat.

In die Röhre schauen auch die Pflegenden, die schon Altersrente beziehen. Und das betreffe einen Großteil der Pflegepersonen, „nämlich alle älteren Menschen“, so Olaf Christen vom Sozialverband VdK in Berlin. Auch diejenigen gehen leer aus, die sich um eine Person kümmern, die nur in Pflegegrad 1 eingestuft sind.

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