Ein Vater bringt seinem Sohn das Radfahren bei: Die Absicherung von Kindern in der Familienhaftpflicht ist nicht immer ganz einfach. © Menschen Foto erstellt von senivpetro - de.freepik.com
  • Von Andreas Harms
  • 10.03.2022 um 15:33
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Kinder können enorme Schäden anrichten: Ein Ball, ein Streichholz, ein Fahrrad genügt. Meistens zahlt dann die Familienhaftpflicht. Wenn man alles richtig gemacht hat. Welche Stolpersteine es gibt und wie man Sie vermeiden kann, erfahren Sie hier.

Sein Kollege Wunderlin rät aber, das Ganze nicht allzu hoch aufzuhängen. Er würde weniger darauf schauen, wie lange Kinder mitversichert sind, sondern eher, dass alle wichtigen Risiken enthalten sind. „Ein schlechter Tarif, bei dem Kinder lange abgesichert sind, nützt nicht viel“, so der Spezialist.

Und er nennt einige Beispiele. Dass die Haftpflicht zum Neuwert und nicht wie oft üblich nur zum Zeitwert entschädigt, sei ein interessanter Punkt. Ebenso wenn sie es übernähme, wenn Kinder Autotüren öffnen und dabei das daneben geparkte Auto übersehen. Wenn das Schlüsselkind den ihm anvertrauten Türöffner auf dem Fußballfeld verbummelt, könnte das ebenfalls gern die Haftpflicht zahlen. Das lässt sich festlegen.

Vorsicht bei Gefälligkeitsschäden

Besonders wichtig findet Wunderlin die sogenannten Gefälligkeitshandlungen. Gern genommenes Beispiel dafür ist, wenn der Versicherte nebst Nachwuchs beim Umzug von Freunden anpackt und einer dabei die schicke Vase der Hausherrin vom Regal fegt. Doch die Liste geht noch weiter: Rasen mähen für Herrn Schröder von nebenan, Beutel tragen beim Einkauf und so weiter. Kinder sind nicht immer nur klein, damit werden auch ihre Aufgaben größer.

Und wer beim Anblick von Versicherungssummen in Millionenhöhe schmunzelnd abwinkt, der sollte sich klarmachen, dass sich nicht jeder Schaden nur auf eine Vase beschränkt. Zum Beispiel in der Kettenreaktion, von der Makler Freund erzählt: Ein Mädchen lässt seinen Ball auf die Straße rollen. Ein Motorradfahrer weicht aus und gerät in den Gegenverkehr. Das erste Auto kann ausweichen, stößt aber gegen eine Ampel. Das zweite Auto erwischt den Motorradfahrer und verletzt ihn schwer. Krankenhaus und danach zur Reha. Wegen solcher möglicher Extremfälle rät Freund zu mindestens 20 Millionen Euro Versicherungssumme, da sei man auf der sicheren Seite. 50 Millionen Euro seien schon richtig gut.

Wenn das Kind die Kirche anzündet…

Ein Begriff, der immer wieder fällt und alles sogleich viel größer erscheinen lässt, ist übrigens Feuer. So berichtet Wunderlin von einem Fall auf seinem Tisch, bei dem ein Kind eine Kirche angezündet hatte. „Kein Personenschaden, aber ein gewaltiger Sachschaden“, berichtet der Makler.

Die Branche bearbeitet die Problematik offenbar gut. So versieht die Rating-Agentur Franke und Bornberg in der Kategorie „Topschutz – Familie“ 114 Tarife mit der Bestnote FFF. Wobei Wunderlin mindestens einen Premiumtarif empfehlen würde, besser noch ein Deckungskonzept. Er favorisiere vor allem die Vema-Deckungskonzepte von AIG und BSG.

Bei Maximilian Freund haben sich drei Namen herauskristallisiert, mit denen er hauptsächlich zusammenarbeitet: Axa, Basler und Gothaer. Als größerer Abnehmer hat der Versicherungsmakler Schnitger mit diesen Häusern spezielle Sonderkonditionen, sogenannte Deckungskonzepte, ausgehandelt, die die bereits bestehenden Tarife noch verbessern.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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