Ein Teilnehmer des jährlichen Treffens des Chaos Computer Clubs, einer Vereinigung von Hackern. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 05.07.2016 um 16:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:20 Min

Das Internet ist eine tolle Sache, bringt aber auch Risiken mit sich. Cyber-Mobbing, Phishing & Co. sind an der Tagesordnung. Immer mehr Versicherer starten daher Cyber-Policen für Privatleute. Was die Produkte können.

Um eigenständige Policen wie bei der Arag handelt es sich bei den Cyber-Produkten aber selten. Vielmehr ist der Schutz in der Regel ein Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Privat-Haftpflichtversicherung. Bei der Oberösterreichischen zum Beispiel deckt die Hausratversicherung Daheim Premium kostenfrei bis zu 1.000 Euro ab, wenn der Kunde einen Schaden durch das Abfischen seiner Bankdaten erlitten hat. „Schäden durch sogenannte Phishing-Mails sind immer noch ein enormes Risiko“, sagt Waldheim. „Daher haben wir uns bei unserer Hausratversicherung auf diesen Bereich konzentriert.“

Auch bei der Janitos ist der Baustein „Online-Schutz“ ein Add-on zur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung. 55 Euro kostet das pro Jahr. Dafür bekommt der Kunden vor allem Assistance-Leistungen. Wenn es zum Beispiel darum geht, das Internet nach widerrechtlich geposteten Filmen, Bildern oder Texten zu durchforsten, Seitenbetreiber und Suchmaschinen aufzufordern, die Daten zu entfernen und adäquat auf Rechtsverstöße und Betrugsversuche zu reagieren, dann hilft die Janitos dabei.

Hilfe bei Cyber-Mobbing

„Kunden benötigen vor allem Hilfe und Unterstützung bei Themen, mit denen die Mehrzahl der Internet-Nutzer zeitlich und inhaltlich überfordert ist und die selbst den versierten Nutzer vor Probleme stellen“, sagt Michael Böhler, Senior Produktmanager bei Janitos. Wenn juristisch relevante Bereiche berührt werden, kann der Kunde auf eine telefonische Erstberatung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt zurückgreifen. In besonders schlimmen Fällen von Cyber-Mobbing steht ein Team von Psychologen für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung.

Die Kosten für all diese Leistungen, inklusive Rechts- und psychologischer Beratung, sind im Versicherungsschutz enthalten. Bis zu 5.000 Euro und drei Fälle pro Jahr sind dabei abgedeckt. „Als Besonderheit – und hier wird die Logik der Hilfsbeziehungsweise Assistance-Leistung durchbrochen – steht dem Kunden diese Summe auch als Entschädigungsleistung zur Verfügung, wenn er Betrugsopfer eines Online-Händlers wurde“, sagt Böhler.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort