Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. © privat
  • Von Redaktion
  • 12.09.2016 um 17:10
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Vor kurzem haben wir über Handelsblatt-Autor Jan Keuchel berichtet, der sich wunderte, warum die Generali nicht für einen „doch wohl eindeutigen“ Haftpflicht-Schaden aufkommen wollte. Sein siebenjähriger Sohn hatte das Handy seiner Babysitterin beschädigt. Versicherungsmakler Hubert Gierhartz gibt nun Nachhilfe in Sachen deliktunfähige Kinder.

Weiter heißt es in Paragraf 828 BGB:

„Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“

Der Gesetzgeber, und das dürfte wohl jeder erkennen, will die Minderjährigen mit dieser gesetzlichen Regel schützen. Ein Fehlverhalten eines Minderjährigen würde unter Umständen sein ganzes zukünftiges Leben infrage stellen. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Keuchel Junior.

Manche Verträge leisten trotzdem bei Deliktunfähigkeit

Dass das mit einem Gokart gerammte Auto vom Nachbar nicht zur guten nachbarschaftlichen Beziehung beiträgt, ist nachvollziehbar. Deshalb ist in guten Versicherungsverträgen vereinbart, dass der Versicherer auch bei Deliktunfähigkeit bis zu einer bestimmten Summe, etwa 10.000 Euro, leistet.

Wenn die Eltern der Regulierung zustimmen, bekommt der Nachbar seinen Schaden ersetzt. Dieser Einschluss lässt auch zu, dass man sich den Freundeskreis – denn viele solcher Schäden passieren im unmittelbaren Bekannten-/und Freundeskreis – erhalten kann. Herr Keuchel hätte sich doch einfach mit seinen Versicherungsbedingungen beschäftigen sollen. Vertrag ist Vertrag, und daran müssen sich beide Vertragspartner halten.

Trotz alledem wäre die Frage zu stellen, ob eine aufsichtführende Person einen Schaden, den sie durch die Person erleidet, die sie beaufsichtigt, geltend machen kann. Das ist im Einzelfall durch den Versicherer nach Schadenshergang zu prüfen. Und so wird aus Unwissenheit und Oberflächlichkeit die ganze Versicherungswirtschaft mit großer Headline in Misskredit gebracht.

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