Der scheidende Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Sein Ministerium hat die Investmentsteuerreform auf den Weg gebracht. © dpa/picture alliance
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  • 18.10.2017 um 09:57
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Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes gilt ab 1. Januar 2018 eine neue Zeitrechnung. Wie wirkt sich diese auf Fondspolicen aus? Was Makler jetzt wissen müssen, haben wir in sechs Blöcken für Sie zusammengefasst.

Die Idee gibt es schon seit 2011. Bis zur Billigung eines entsprechenden Gesetzentwurfs hat es noch mal fünf Jahre gedauert. Und umgesetzt wird es nun erst zum 1. Januar 2018. Die Rede ist vom Investmentsteuerreformgesetz, das die Fondsbesteuerung in Deutschland zum Jahreswechsel grundlegend ändern wird.

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Die Reform ist ein Großprojekt. Schließlich spielen Investmentfonds bei der Altersvorsorge deutscher Anleger eine große Rolle. Direkt und indirekt betreuen die Fondsgesellschaften das Kapital von rund 50 Millionen Bürgern. Rund 2,9 Billionen Euro liegen in Deutschland in Investmentfonds, zeigt die Halbjahresstatistik 2017 des Fondsverbands BVI. Auf Publikumsfonds entfallen dabei 972 Milliarden Euro. 1.546 Milliarden Euro haben institutionelle Investoren wie Versicherer oder Versorgungswerke in Spezialfonds investiert.

Was ändert sich 2018 aber nun genau? Inwiefern sind Fondspolicen von dem Gesetz betroffen? Und können Makler auch nach dem Jahreswechsel noch von der „steuerbegünstigten Fondspolice“ sprechen? Sechs Fragen zum Investmentsteuerreformgesetz und seine Auswirkungen auf die Fondspolice beantworten wir hier.

1.    Wie werden Erträge aus Versicherungsprodukten aktuell vom Finanzamt behandelt?

„Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen sind steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde und die hierfür notwendigen Voraussetzungen für eine Steuerprivilegierung erfüllt sind“, sagt Reinald Müller von der Inter. Es muss also eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht und ein Mindestbeitragszahlungsdauer von 5 Jahren erfolgt sein.

Bei allen anderen Verträgen ist es momentan so, dass die Erträge beim Versicherten besteuert werden, aber nicht beim Fonds. Fondspolicen-Sparer haben dabei den Vorteil, dass während der Laufzeit keine Steuern anfallen. Erst bei Ablauf des Vertrags oder bei Kündigung hält der Fiskus die Hand auf.

Dann greift unter Umständen das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Wer seinen privaten Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre hält und bei Auszahlung 60 Jahre alt ist, beziehungsweise für Neuverträge ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr, muss nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Das muss der Sparer in seiner Steuererklärung entsprechend angeben und beantragen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

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