Neubaugebiet: Das neue Baukindergeld kann sich für Familien lohnen. © Pixabay
  • Von Kai Weber
  • 11.10.2018 um 10:15
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Die staatliche Förderung ist gestartet und mittlerweile steht fest, wo und wie Familien mit Kindern oder Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen können. Die wichtigste Frage ist jetzt: Wie lässt sich das meiste aus dem Zuschuss herausholen? Kai Weber, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Goslar, hat mehrere Szenarien durchgerechnet.

3. Mit Baukindergeld Eigenkapital finanzieren

Hohe Immobilienpreise bedeuten auch hohe Bau- oder Kaufnebenkosten, denn diese berechnen sich prozentual. Dass die Nebenkosten aus Eigenmitteln bezahlt werden müssen, ist besonders für junge Familien mit dünnen Sparbüchern ein Problem. Einige lösen dies mit einem Eigenkapital-Ersatz-Darlehen, also einem Privatdarlehen, das sie zusätzlich zum Immobilienkredit aufnehmen.

Der Haken daran: Privatdarlehen haben relativ kurze Laufzeiten und damit hohe monatliche Raten. Wer das Baukindergeld nutzt, um dieses Darlehen zu tilgen, reduziert die Laufzeit und damit die monatliche Belastung. Einige Kreditinstitute gewähren ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht, bei allen anderen beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung für die Sondertilgung maximal ein Prozent des Betrages – bei 1.200 Euro also maximal 12 Euro.

Beispiel 3: Die Erleichterung bei einem 10-jährigen Privatkredit mit einem Sollzins von 3,69 Prozent

Quelle: Dr. Klein

Diese Variante ist für bonitätsstarke Familien geeignet, die noch kein Eigenkapital angespart haben, ansonsten aber gute Bedingungen für das Immobiliendarlehen erfüllen. Tipp: die gesparten Monatsraten nutzen, um den Tilgungssatz des Immobiliendarlehens zu erhöhen. Einige Banken bieten eine sogenannte Tilgungssatzwechseloption an. Damit verkürzt sich wiederum die Laufzeit der Baufinanzierung und der Kreditnehmer spart erneut Zinsen.

Viele Möglichkeiten, einige Stolpersteine

Welche der drei Möglichkeiten die passende ist, hänge von der individuellen Situation ab. Wichtig ist, dass Kreditnehmer die Raten auch ohne den Zuschuss gut tragen können. Und dass sie sich informieren, bevor sie das Baukindergeld einplanen – denn leider gibt es einige Stolpersteine. So war in den Entwürfen für das Gesetz von „Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie“ die Rede. Mit der Ratifizierung wurde daraus die Bedingung, dass das neue Zuhause zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie sein muss. Wer bereits eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage besitzt oder schon das Haus der Eltern überschrieben bekommen hat, geht beim Baukindergeld also leer aus.

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Kai Weber

Kai Weber ist Spezialist für die Baufinanzierung bei Dr. Klein.

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