Katharina Heder © privat
  • Von Redaktion
  • 22.01.2015 um 11:28
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Viele Kommentare zum LVRG gehen darauf ein, was sich für Vermittler ändert. Dabei gibt es auch eine Kundenperspektive. Was Kunden mit einer gesetzlichen Anpassung der Vermittlerprovision zu tun haben? Eine ganze Menge, denn neben der Absenkung der Provisionen stellt sich für Kunden zunehmend die Frage, wie sie ihr Geld anlegen sollen. Ein Kommentar von Maklerin Katharina Heder.

Die Reaktion auf das LVRG fiel in der Branche unterschiedlich aus. Einige Versicherer möchten ihre Produkte künftig nur noch exklusiv anbieten und erteilen ganzen Vertriebswegen eine Absage. Andere versuchen die eigenen Kosten zu senken, um so das Produkt Lebensversicherung attraktiv zu halten. Allen gemeinsam ist eine Tendenz: Jetzt geht es an die Überschussbeteiligungen, die auf breiter Front sinken.

Aus Sicht der Kunden bedeutet diese Entwicklung das Entstehen einer neuen Angst vor dem Thema Altersvorsorge. Es ist verständlich, warum die Frage nach der „richtigen“ Versorgung ein immer größeres Thema wird. Während Berater gern zu sicheren Banksparverträgen raten, wählen Kunden häufig einen anderen Weg: Betongold.

Dabei kaufen sie sich zur Altersvorsorge Wohnimmobilien, welche sie vermieten. Zur Finanzierung eines solchen Vorhabens nutzten Vermittler bislang Bausparverträge. Sobald diese mit einer Mindestsumme angespart waren, konnten die Versicherten diese beleihen und davon eine Immobilie kaufen.

Wohn-Riester statt Bausparvertrag

Dabei waren die Verträge zuweilen unflexibel gestaltet. Man kann über das Geld nicht frei verfügen. Deshalb erfährt in den vergangenen Jahren der Wohn-Riester als Sonderform des Riester-Vertrags Zuspruch. Dabei entscheiden sich Kunden meist für den Abschluss eines klassischen Vertrags. Dieser erhält die bekannten Zulagen und spart somit das benötigte Eigenkapital mit an. Er bietet eine zusätzliche Option: Für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie kann man den Vertrag bis auf 10 Prozent des Guthabens, welches stets als Kapital verbleiben muss, beleihen.

Dabei knüpft der Gesetzgeber Bedingungen an die Gewährung eines Darlehens: Die Immobilie muss wie gesagt selbstgenutzt sein. Der Käufer muss diese mindestens 20 Jahre bewohnen. Eine reine Vermietung ist also nicht möglich. Damit scheint diese Form der Altersvorsorge besonders für junge Menschen geeignet.

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