Formulare zur Einkommensteuererklärung liegen in einer Ablage im Rathaus in Dresden (Sachsen) aus. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 19.04.2017 um 13:17
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Für welche Versicherungen gibt es Steuerrückzahlungen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Bundesbürger, weil sie das Finanzamt dazu verpflichtet hat, ihre Steuerklärung bis zum 31. Mai einzureichen. Die Antwort gibt es hier.

Auch Kranken- und Zahnzusatzversicherungen gelten als Vorsorge-Maßnahmen und werden deshalb in der Rückerstattung beachtet, so der Hinweis von Cosmos Direkt.

Voraussetzung dafür ist aber auch hier, dass die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung unter der gesetzlichen Jahres-Höchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.

Sofern die Summe aus den jährlichen Kosten für diese Versicherungen unter der jeweiligen Höchstgrenze liegt, können andere Versicherungsbeiträge bis zur Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wird mehr gezahlt, wirken sich die darüber liegenden Beiträge jedoch nicht mehr steuerlich aus.

Abschließend weisen die Experten des Direktversicherers darauf hin, dass Wohngebäude- und Kaskoversicherungen nicht steuerlich geltend gemacht werden können, da sie als Sachversicherungen eingestuft werden.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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