Guido Bader von der Stuttgarter (links) und Guntram Overbeck von der Helvetia. © Stuttgarter / Ruediger Glahs
  • Von Redaktion
  • 09.10.2015 um 16:22
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Das Bundesfinanzministerium will den Garantiezins abschaffen. Der Branchenverband GDV protestiert. Was aber halten die Versicherer selbst von dem Plan? Wir haben in der Branche mal nachgefragt.

Gothaer

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?
Bei den Referentenentwürfen zu den VAG-Verordnungen handelt sich um Folgeänderungen, die auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen notwendig geworden sind und primär der Anpassung an die neuen Solvency II-Vorschriften dienen.

Der Höchstrechnungszins ist seit Jahrzehnten etabliert und eine wichtige Stütze des allgemeinen Vorsichtsprinzips in der Reservierung deutscher Lebensversicherungsverträge. Die Einführung von Solvency II könnte jedoch zum Anlass genommen werden, den Höchstrechnungszins zu modernisieren. Er sollte jedoch beibehalten werden.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?
Nein. Auch bei einem Entfall des Höchstrechnungszinses können konventionelle Lebensversicherungen mit Garantien offeriert werden.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?
Ein etwaiger Reservierungszins würde sich sicherlich an dem heutigen Höchstrechnungszins orientieren.

Sehen Sie sich in ihrer Strategie nun bestätigt?
Die Gothaer plant keinen Rückzug aus der konventionellen Lebensversicherung. Eine Bestätigung eines Vorgehens von Marktteilnehmern können wir aus den VAG-Verordnungen nicht ableiten.

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