Guido Bader von der Stuttgarter (links) und Guntram Overbeck von der Helvetia. © Stuttgarter / Ruediger Glahs
  • Von Redaktion
  • 09.10.2015 um 16:22
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Das Bundesfinanzministerium will den Garantiezins abschaffen. Der Branchenverband GDV protestiert. Was aber halten die Versicherer selbst von dem Plan? Wir haben in der Branche mal nachgefragt.

Guido Bader, Vorstand Mathematik, Leben und Kundenservice der Stuttgarter

Was halten Sie von diesem Plan der Bundesregierung?
Die Abschaffung eines einheitlichen Höchstrechnungszinses für die unter Solvency II fallenden Versicherer ist die konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben durch das Bundesfinanzministerium. Die Grundidee, Garantien an die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zu koppeln, ist vom Prinzip her richtig und wichtig. Sie räumt den Lebensversicherern deutlich mehr Freiheiten in der Produktgestaltung ein. Dies wird zu einer zunehmenden Heterogenität und auch Komplexität der künftigen Garantieprodukte führen.

Andererseits bergen solche Freiheiten auch die Gefahr, dass einzelne Unternehmen ihre finanzielle Stärke überschätzen, zu hohe Garantien aussprechen und sich dies später als kontraproduktiv für die Kunden herausstellen könnte. Von diesem Blickwinkel aus gesehen, wären gewisse Leitplanken in Form eines auch künftig vorgegebenen Höchstrechnungszinses wünschenswert. Allerdings glauben wir nicht, dass der Gesetzgeber hier noch Änderungen an den Entwürfen vornimmt. Es bleibt also zu hoffen, dass alle Unternehmen gewissenhaft mit den neuen Freiheiten umgehen und neue Produkte mit maßvollen, langfristig finanzierbaren Garantien anbieten werden.

Ist das ein notwendiger Schritt, um die Branche im Niedrigzinsumfeld weiter zu stabilisieren?
Mit diesem Schritt ist eine weitere Stabilisierung im Niedrigzinsumfeld möglich. Es bleibt aber abzuwarten, ob alle Unternehmen diese Möglichkeit auch zielgerichtet nutzen werden.

Fällt damit nicht das Hauptargument für den Verkauf von konventionellen Lebensversicherungen weg? Ist das Produkt dann endgültig tot?
Der Wegfall eines vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Höchstrechnungszinses bedeutet nicht, dass der Garantiezins in den Produkten wegfällt. Jedes Unternehmen kann und muss für sich selbst einen eigenen Höchstrechnungszins festlegen. Das kann auch ein Zinssatz mit verschiedenen Stufen sein, zum Beispiel x Prozent in den ersten 15 Vertragsjahren und y Prozent ab Jahr 16. Wenn Unternehmen weiterhin solche Produkte mit jährlichen Garantien anbieten, dann ändert sich für die Kunden nicht viel – allenfalls die Garantiehöhe. Abgesehen davon ändert sich der kollektive Sparprozess über den Deckungsstock nicht. Aber gerade dieser kollektive Sparprozess macht den Charme der Klassik-Produkte aus und nicht die Höhe oder die konkrete Ausgestaltung der Garantien. So gesehen ist diese Änderung eher eine Chance für die konventionellen Produkte als deren Ende.

Wenn Sie künftig selbst einen Höchstrechnungszins festlegen können, wie hoch würden Sie diesen ansetzen und warum?
Wir haben noch keine kommunizierbare Vorstellung entwickelt, wie unsere konventionellen Produkte künftig aussehen und welche Garantien sie enthalten werden. Die Garantiehöhe muss sich aber an den derzeit am Kapitalmarkt erzielbaren Zinsen sowie an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens orientieren. Um die Garantien langfristig darstellen zu können, muss die Kalkulation auch noch ausreichend Sicherheiten enthalten. Das ist im derzeitigen Zinsumfeld eine schwierige Aufgabe. Aber wir werden hier definitiv Anstrengungen unternehmen, um unseren Kunden auch künftig attraktive Klassik-Produkte anzubieten – wie auch immer diese dann aussehen.

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