Laut KVProfi versteckt sich in der VAG Novelle der Bafin ein erheblicher Rechtsbruch. ©
  • Von Redaktion
  • 03.12.2014 um 16:42
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Zurzeit wird die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Bundestag diskutiert. Es geht um Finanzkraft, Sicherheit und Solvency II. Dass in der derzeitigen Fassung ein waschechter Rechtsbruch enthalten ist, erklärt KVProfi Thorulf Müller in seinem Kommentar.

Die Begründung aber schlägt dem Fass den Boden aus:

Soweit § 110a Absatz 1 VAG a. F. im Fall der Tätigkeit im Dienstleistungsverkehr dieses sog. Notifikationsverfahren nur unter der qualifizierten Vorgabe verlangte, dass der Dienstleistungsverkehr „durch Mittelspersonen“ erfolgte, wird die Rechtslage durch Streichung dieses Tatbestandsmerkmals an die Rechtslage nach der Richtlinie angepasst. Es erscheint im Sinne des Schutzes des inländischen Marktes nicht mehr zeitgemäß nur eine Tätigkeit im Dienstleistungsverkehr „durch Mittelspersonen“ in den Ordnungsrahmen des VAG aufzunehmen, und dagegen eine Tätigkeit unmittelbar aus dem Ausland, etwa über das Internet, unreguliert zu belassen.

Sorry, aber so geht das nicht. Einmal davon abgesehen, dass diese Regelung gegen OECD-, EU- und EWR-Vereinbarungen verstößt, ist dies nichts anderes als eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa.

Jetzt wird ganz klar gesagt, dass jeder Versicherer, der in Deutschland eine Person versichert, von der deutschen Aufsicht (Bafin) in die Krallen des VAG gebracht wird. So hatten wir uns Europa nicht vorgestellt.

Alleine die Begründung ist eine Beleidigung jedes mündigen Bürgers, der europäisch denkt und lebt. Zum Schutz des inländischen Marktes, das ist eine Frechheit und ein bewusster und absichtlicher Verstoß gegen EU-Recht. Man nennt das Protektionismus.

Ich kann nur dazu raten, dass der Gesetzgeber auf diesen Fauxpas aufmerksam wird und ihn ändert. Das alte, europaweit bewährte und geltende Recht sollte beibehalten werden.

Insbesondere sollte endlich einmal klar sein, dass Versicherungsmakler für Kunden einkaufen und nicht Versicherungen verkaufen. Das tun Versicherungsvertreter. Dass die Bafin ein erhebliches Problem mit dem Berufsstand Versicherungsmakler hat, ist übrigens für Eingeweihte ein offenes Geheimnis.

Weitere Infos zum Thema gibt es hier.

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