Peter Schmidt ist Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin. © Consulting & Coaching Berlin
  • Von Peter Schmidt
  • 26.02.2024 um 15:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 05:25 Min

Das Thema Bestandsübertragungen ist für Versicherungsmakler und deren Kunden nicht immer leicht umzusetzen. Das gilt sowohl für den Kundenwunsch, wenn der Kunde sich vom bisherigen Makler trennen will, als auch für die Übertragung von Kundenbeständen zum Beispiel bei Nachfolgelösungen. Nachfolge-Experte Peter Schmidt hat sich umfassender mit dem Thema befasst.

Letzteres gilt, wenn es zwischen dem Makler und dem entsprechenden Versicherer bisher keine Vereinbarung gab oder der Versicherer keine Vereinbarung mit dem Makler abschließen will. Es ist aber zu ausdrücklich betonen, dass es weder einen Rechtsanspruch auf eine Courtagevereinbarung noch einen Anspruch auf eine Bestandsübertragung mit Courtageanspruch gibt.

So gibt es in der Praxis Versicherer, die keine Direktvereinbarungen mehr mit Maklern aus unterschiedlichen Gründen abschließen wollen oder versuchen, den Makler an bestimmte Umsatzgrößen zu binden. Ebenso ist es nicht selten, dass Makler selbst keine neuen Direktvereinbarung mehr haben wollen. Dann kommt oft der Status „Korrespondenzmakler“ zum Tragen, für den es dann auch keine Zahlungen von Bestands- oder Betreuungscourtage gibt.

Das Dilemma mit der Umsetzung von Bestandsübertragungen mit Versicherern

Neben den Problemen der Verweigerung von Bestandsübertragungen oder der Verweigerung von Courtageansprüchen gibt es besonders beim Verkauf von Beständen häufig Ärger durch lange Bearbeitungszeiten, unterschiedlichste Anforderungen und langwierige Korrespondenz, bevor eine Übertragung vorgenommen wird.

Geradezu wie das Ziehen eines Stöpsels aus einem vollen Fass wirkte eine kürzliche Diskussion zum Thema Bestandsübertragung und den entsprechenden Zeitabläufe in einer Maklergruppe „Was kostet ein Versicherungsbestand“ bei Facebook. Zahlreiche Makler äußerten ihren Unmut zur Praxis einiger Versicherer.

Positive Entwicklungen wurden beispielsweise den Allianz-Gesellschaften, der Deurag oder Continentale bescheinigt. Ein Makler schildert seine Erfahrungen hier so: Bei „Deurag (dauert die Bestandsübertragung) über den Maklerbetreuer maximal 7 bis 10 Tage und (bei der) Continentale über die Filialdirektion geht (es) Ruckzuck.“

Problematischer scheint die Situation bei Ergo oder HDI zu sein. So schreibt ein Makler folgendes: „HDI und Ergo brauchen ewig.“  Am häufigsten wurden Probleme bei der Signal Versicherung genannt, die sich für das Segment Maklervertrieb auch in dieser Frage Gedanken machen sollte. So kritisiert ein Makler, der vom Einzelunternehmer zur GmbH & Co. KG umfirmierte: „Allein bei meiner Umstrukturierung war die Signal Versicherung richtig zickig.“

HDI und Signal Iduna wurden um eine Stellungnahme gebeten. Von der Signal-Iduna-Gruppe antwortete der Leiter Unternehmenskommunikation, Edzard Bennmann, eher verwundert, da Makler und Mehrfachagenten ein Hauptvertriebswegs seien und Bestandsübertragungen prioritär bearbeitet würden, da dies „Grundvoraussetzung für eine gute und umfassende Kundenbetreuung durch die Vermittler sind. Entsprechend werden diese spezifischen Kunden-/Vermittleranliegen auch in standardisierten sowie teilautomatisierten, laufend optimierten Prozessen bearbeitet.“

Bennmann geht für sein Unternehmen davon aus, dass je nach Eingangsvolumen die Bearbeitungen in der Regeln nach zwei bis vier Wochen erledigt sind. Er betont aber, dass für so eine zügige Bearbeitung die Grundvoraussetzung sei, „dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zum Datenschutz eingehalten werden. Bei der Veräußerung der Maklerbestände ist das insbesondere die vorherige Information der Versicherungskunden zum Betreuerwechsel unter Einhaltung einer 14-tägigen Widerrufsfrist durch den veräußernden Makler sowie bei den Kundenerklärungen zu einem gewünschten Betreuerwechsel die Einholung einwandfreier Einwilligungserklärungen der Kunden, unter anderem zur Datenverarbeitung sowie der Schweigepflichtentbindung.“

In der Facebook-Gruppe „Was kostet ein Versicherungsbestand“ werde ich parallel auch den von Edzard Bennmann angebotenen „Problemlöser“ für die Signal-Iduna-Gruppe in Sachen Bestandsübertragungen, wenn es einmal klemmt, veröffentlichen.

autorAutor
Peter

Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort