Raucherin mit Rosenbrille: Wer gerne zum Glimmstengel greift, muss das seiner Versicherung melden. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 29.05.2015 um 17:23
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Der GDV mahnt Raucher zur Ehrlichkeit. Verschweigt ein Versicherter etwa seinen Zigaretten-Konsum, hat der Versicherer nämlich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Wirklich ärgerlich wird das, wenn dieser Umstand erst bei der Leistungsprüfung bekannt wird.

Wann Sie als Nichtraucher gelten, entnehmen Sie diesem Beitrag.

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