Raucherin mit Rosenbrille: Wer gerne zum Glimmstengel greift, muss das seiner Versicherung melden. © Getty Images
- Von Redaktion
- 29.05.2015 um 17:23
Wann Sie als Nichtraucher gelten, entnehmen Sie diesem Beitrag.
kommentare
Wann Sie als Nichtraucher gelten, entnehmen Sie diesem Beitrag.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren