- Von Minzia Kolberg
- 08.07.2025 um 15:57
Nicht nur Expats, die in Deutschland leben und arbeiten, auch viele deutsche Versicherungskunden sind häufig mit dem komplexen deutschen Versicherungssystem und dem so genannten Versicherungsdeutsch überfordert. Versicherungsverträge, Bedingungswerke und Leistungsbeschreibungen sind oft voll von schwer verständlichen Fachausdrücken. Der folgende Beitrag erläutert zehn Fachbegriffe – klar und kompakt.

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1. Obliegenheit
Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Pflichten, die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einhalten müssen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Sie gelten beispielsweise, wenn Versicherte einen Antrag stellen, im laufenden Vertrag oder nach Eintritt eines Schadens. Wenn Versicherte ihren Pflichten nicht nachkommen, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.
2. Rückkaufswert
Der Rückkaufswert beschreibt den Betrag, den eine versicherte Person erhält, wenn sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt. Er liegt häufig deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Vertragsjahren. Verwaltungskosten und Stornoabzüge können den Rückkaufswert zusätzlich mindern.
3. Beitragsdynamik
Die Beitragsdynamik bezeichnet eine regelmäßige automatische Erhöhung von Versicherungsbeitrag und Leistung, meist um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr. Ziel ist der Ausgleich der Inflation. Versicherungsnehmerinnen und -nehmer können der Dynamik in der Regel widersprechen, verlieren dadurch aber langfristig an Versicherungsschutz.
4. Leistungsausschluss
Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, durch die bestimmte Schäden oder Risiken nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden. Typische Beispiele sind vorsätzlich verursachte Schäden, Kriegsereignisse oder bestimmte Erkrankungen. Ausschlüsse sind fester Bestandteil vieler Policen. Versicherte sollten sie vor Vertragsabschluss genau prüfen.
5. Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt eines versicherten Ereignisses und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. In dieser Phase besteht zwar Versicherungsschutz. Der Versicherer leistet jedoch noch keine Zahlungen. Karenzzeiten sind vor allem bei Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.
6. Tarifwechselrecht
Das Tarifwechselrecht erlaubt es Versicherten, innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln, zum Beispiel mit besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen. Besonders in der privaten Krankenversicherung kann dieses Recht vorteilhaft sein.
7. Vorerkrankung
Als Vorerkrankung gilt jede diagnostizierte gesundheitliche Beeinträchtigung, die der Versicherte bereits vor dem Abschluss seiner Versicherung hatte. Vorerkrankungen müssen Versicherte bei ihrer Gesundheitsprüfung vollständig angeben. Werden sie verschwiegen, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
8. Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Beitrag, den Versicherungsunternehmen verlangen, wenn das individuelle Risiko der versicherten Person über dem Durchschnitt liegt – zum Beispiel bei bestimmten Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder gefährlichen Berufen. Der Zuschlag erhöht die Prämie, ohne die Versicherungsleistung zu verändern.
9. Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht bezieht sich auf die Verpflichtung, alle für den Vertrag relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen – insbesondere bei Gesundheits- oder Risikoangaben. Wenn Versicherte diese Pflicht verletzen, kann das dazu führen, dass Versicherer beispielsweise den Vertrag kündigen.
10. Nachversicherungsgarantie
Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, den Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen, zum Beispiel bei Geburt eines Kindes, Heirat, Immobilienkauf, zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie ist vor allem bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine wichtige Option, um den Schutz an neue Lebensphasen anzupassen.

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