Norman Wirth ist Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung © Wirth Rechtsanwaelte
  • Von Oliver Lepold
  • 15.06.2017 um 14:25
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Der Entwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht traf auf heftige Kritik aus der Branche. Makler hätten demnach mit heftigen Einschränkungen zu rechnen. Norman Wirth, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, über das Vorgehen, die Politik zu wesentlichen Änderungen im Gesetzentwurf zu überzeugen.

Gibt es weitere wichtige Punkte?

Wir halten es darüber hinaus für sinnvoll, wenn es keine Ausnahmen mehr im Online-Vertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist im Gesetzesentwurf gestrichen, aber insbesondere der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, setzte sich intensiv dafür ein, dass es eine Ausnahme der Vermittlung ohne Beratung weiterhin geben soll. Wir sind optimistisch, dass der Gesetzgeber das nicht zulassen wird.

Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren aktuell fortgeschritten?

Am 30. März fand die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag statt. Am 31. Mai gab es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit Interessenvertretern der Branche wie AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Verband Deutscher Versicherungs-Makler, GDV und Verbraucherzentrale Bundesverband. Dort wurden die wichtigsten Kritikpunkte auch aus Sicht der Versicherungsmakler nochmals vorgetragen. Anschließend gab es zwischen Fachpolitkern der großen Koalition notwendige Abstimmungsgespräche, welche – davon gehen wir aus – zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen. Ende des Monats soll mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag und der anschließenden Zustimmung des Bundesrates das Gesetzgebungsverfahren sein Ende finden.

Was erwarten Sie, inwieweit Änderungen am Entwurf erfolgen werden?

Wir gehen davon aus, dass unsere überzeugenden und argumentativ hinterlegten Argumente auf sehr fruchtbaren Boden gefallen sind und erwarten Änderungen am Gesetzentwurf insbesondere in den beiden oben genannten wesentlichen Punkten im Sinne der Versicherungsmakler. Und dies noch bevor es zur zweiten Lesung kommt.

Wie beurteilen Sie die Unterstützung aus der Branche für die Position des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW?

Wir haben unsere Forderungen sofort nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs klar formuliert und begründet. Es gab einen breiten Branchenkonsens – aus dem mal mehr und mal weniger der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, und der GDV ausgeschert sind – und einen richtigen Ruck in der Branche. Wir haben mit sehr vielen Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen und die Makler aufgerufen, an ihren Bundestagsabgeordneten heranzutreten, das Schwintowski-Gutachten vorzulegen und für ihren Status als Sachwalter des Kunden aktiv einzutreten. Viele haben das getan und damit auch bei den Bundestagsabgeordneten das Bewusstsein für den Berufsstand Versicherungsmakler und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung sehr geschärft.  Wenn nun unsere wesentlichen Änderungswünsche Erfolg haben werden, ist dies zum Großteil auf diese breite Unterstützung zurückzuführen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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