Beratungsszene: Ein Provisionsverbot könnte viele Verbraucher von einer Finanzberatung ausschließen, hat eine Studie von KPMG ergeben. © Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 23.11.2021 um 12:10
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Nach der Bundestagswahl ist das Thema Provisionsdeckel beziehungsweise Provisionsverbot wieder aufgeploppt. Welche Folgen könnte solch ein Regulierungsschritt hierzulande haben? Dieser Frage hat sich nun die Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag mehrerer Verbände gewidmet. Ergebnis: Vielen Menschen ginge der Zugang zu einer Finanzberatung verloren.

„Die Provisionsberatung sichert allen Teilen der Bevölkerung einen professionellen Vermögensaufbau und die Teilhabe am Kapitalmarkt. Ein Wechsel ausschließlich zur Honorarberatung, wie derzeit von einigen Parteien und Verbraucherschützern gefordert, würde hingegen breite Bevölkerungskreise gravierend benachteiligen“ – so lautet das Ergebnis einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), des deutschen Fondsverbands BVI und des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden durch die Honorarberatung von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer wäre, heißt es weiter. Die Verbände fordern von der Politik daher, Sparern und Anlegern weiterhin die freie Wahl zwischen einer Beratung auf Provisions- oder Honorarbasis zu lassen.

Insbesondere in Zeiten von Nullzinsen sei die Anlage in Wertpapiere „ein unerlässlicher Baustein für die Vermögensbildung und die private Altersvorsorge“, heißt es im Studienpapier. Häufig müssten Verbraucher von der Notwendigkeit eines Vermögensaufbaus überzeugt und an den Kapitalmarkt herangeführt werden.

Vergütungsmodelle verglichen

KPMG hat die verschiedenen Vergütungsmodelle hierbei verglichen. Dabei hat die Beratungsgesellschaft den laut Bundesverband unabhängiger Honorarberater durchschnittlichen Stundensatz von 180 Euro als Grundlage genommen. Für ein Erstgespräch wurde eine Dauer von zwei Stunden angesetzt, für Folgegespräche jeweils eine Stunde. Für die Provisionsberatung nahmen die KPMG-Analysten einen einmalig anfallenden Ausgabeaufschlag und den laufenden Bestandsprovisionen für die 78 am häufigsten vertriebenen Privatanleger-Fonds zugrunde

Die Beratungskosten hängen laut der Studie von vier Faktoren ab:
  1. Dem Anlagebetrag, für den hier der Median des Finanzvermögens deutscher Haushalte von 16.900 Euro angenommen wurde.
  2. Dem Anlagehorizont beziehungsweise der Haltedauer der Anlage. KPMG hat hierbei die gewichtete durchschnittliche Haltedauer der bei Privatanlegern beliebtesten Publikumsfonds als Basis genommen. Laut BVI-Statistik liegt sie bei 6,4 Jahren bei Aktienfonds, 9,6 Jahren bei Mischfonds und 4,0 Jahren bei Rentenfonds. Hier angenommen werden 6,5 Jahre.
  3. Der Verteilung des Anlagebetrags auf verschiedene Produktarten (hier angenommen: 55 Prozent Aktienfonds, 15 Prozent Rentenfonds, 15 Prozent Mischfonds, 5 Prozent Strukturierte Produkte und 10 Prozent Zuwendungsfrei).
  4. Der Wertentwicklung des Portfolios.

Das Ergebnis des Vergleichs lesen Sie auf der folgenden Seite.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort