Frührentner dürfen wegen der Corona-Krise mehr hinzuverdienen. © picture alliance / Zoonar | Oksana Shufrych
  • Von Achim Nixdorf
  • 22.12.2021 um 17:39
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Auch 2022 bleibt es bei der erhöhten Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. So soll Corona-bedingten Personalengpässen entgegenwirkt und die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtert werden.

Frührentner dürfen auch im neuen Jahr weiterhin 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Der Gesetzgeber reagiere damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen.

2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro erhöht worden, ein Jahr später stieg sie auf 46.060 Euro. Diese Sonderregelung soll nun weiter bis Ende 2022 gelten. Das bedeutet: Wer bei vorgezogener Altersrente seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen möchte, wird daran nicht durch mögliche Nachteile gehindert.

Erst bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze werden 40 Prozend des darüber hinausgehenden Verdienstes auf die Rente angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen.

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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