RechtRecht

Krankenzusatzversicherungen wird anders als der privaten Krankenvollversicherung meist eine recht rosige Zukunft vorausgesagt. Welche Anbieter Makler und Mehrfachvertreter dabei favorisieren, lesen Sie hier. mehr

Friedrich Hebeisen (64) verabschiedet sich mit dem Jahreswechsel in den Ruhestand. Seine Aufgaben wird Dirk Fassott übernehmen. mehr

2015 wird eines der spannendsten Jahre in der Geschichte der Lebensversicherungsbranche. Neben der Neuordnung der Vergütungsmodelle werden sich Marktanteile verschieben, und Makler müssen sich mehr als Unternehmer sehen, glaubt Rainer Gelsdorf, Geschäftsführer der Maklervertriebseinheit der Württembergischen Versicherung mehr

2015 wird eines der spannendsten Jahre in der Geschichte der Lebensversicherungsbranche. Neben der Neuordnung der Vergütungsmodelle werden sich Marktanteile verschieben, und Makler müssen sich mehr als Unternehmer sehen, glaubt Rainer Gelsdorf, Geschäftsführer der Maklervertriebseinheit der Württembergischen Versicherung mehr

Nachdem die Bayerische im Sommer Ex-KPMG-Mann Thomas Heigl ins Vorstandsteam geholt hatte, verteilt sie nun die Aufgaben der Protagonisten um. Die neue Struktur soll den individuellen Erfahrungen der Vorstände Rechnung tragen. Wer ab Januar was betreut. mehr

Derzeit besteht das Provisionsabgabeverbot nur noch auf dem Papier. Sollte der Gesetzgeber aber das Verbot wiederbeleben, drohen Beratern rückwirkend empfindliche Strafen, meint ein Vermittler-Verband. mehr

Schlechte Nachricht für einen ehemaligen Infinus-Vermittler: Laut einem Schreiben der Infinus-Insolvenzverwalterin soll der Mann die Provisionen, die er von der mittlerweile insolventen Gesellschaft erhalten hat, komplett zurück zahlen. Es geht um 116.000 Euro. mehr

Die Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente - Mifid II - kommt. Was Berater und Kunden bei der Umsetzung beachten müssen, erklären Alfred Kaiser und Kristina Linde, Compliance BfV Bank für Vermögen. mehr

Versicherer dürfen in Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit einbauen, wenn sie den Kunden vor Vertragsschluss gründlich darauf hinweisen. So hat das Landgericht Köln entschieden. Das gilt auch, wenn die Leistung als garantierte Todesfallsumme bezeichnet wird. mehr