Sterbegeldversicherung

Wartezeiten bei Sterbegeld-Policen sind zulässig

Versicherer dürfen in Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit einbauen, wenn sie den Kunden vor Vertragsschluss gründlich darauf hinweisen. So hat das Landgericht Köln entschieden. Das gilt auch, wenn die Leistung als garantierte Todesfallsumme bezeichnet wird.

Geklagt (Aktenzeichen 26 O 209/13) hatte eine Frau, deren Ehemann kurz nach Vertragsschluss verstorben ist. Der Versicherer hatte in der Folge lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, die garantierte Todesfallsumme jedoch nicht gezahlt.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Grund: Der Versicherer hatte den Kunden im Antragsformular vor Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit greift. Im Produktinformationsblatt war diese Klausel ebenfalls aufgeführt. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass der Kunde von der Einschränkung gewusst hatte.

Desweiteren stellte das Gericht klar, dass Wartezeiten im Versicherungsgeschäft durchaus üblich sind. Diese seien dem Grundsatz geschuldet, dass eine private Absicherung nur vor zukünftigen ungewissen Ereignissen und Gefahren schützen soll.

Mehr zum Thema

Wenn die Rückkehr von PKV in die GKV schiefgeht

Wenn jemand aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln will,…

bAV vorn, bBU abgeschlagen: So steht es um die betriebliche Vorsorge

Die betriebliche Vorsorge in Deutschland ist ausbaubar. Nur etwa die Hälfte der Berufstätigen nutzt so…

Nadine Schmidhuber leitet Maklervertrieb Süd der Inter

Ab 1. August wird Nadine Schmidhuber die Leitung des Maklervertriebs Süd der Inter übernehmen. Die…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert