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Am 8. Oktober 2026 startet in Berlin der Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesarbeitsministerium hat Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eingeladen, bis zum 17. September ihre Positionen einzureichen.
Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die bAV stärker zu verbreiten, insbesondere in bislang unterversorgten Bereichen. Welche Vorschläge tatsächlich auf den Tisch kommen, ist derzeit noch offen.
Öffentliche Positionierungen zeigen aber bereits unterschiedliche Interessen: Arbeitgebervertreter fordern unter anderem mehr Flexibilität, weniger Haftung und attraktivere Rahmenbedingungen. Gewerkschaften setzen stärker auf kollektiv organisierte und arbeitgeberfinanzierte Lösungen.
Ob daraus ein umsetzbares Modell entsteht, wird der weitere Dialog zeigen. Die Ausgangslage ist aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte und der Historie der „Sozialpartnerdialoge“ nicht optimal.
Die zentrale Konfliktlinie liegt, wie so oft, in der Finanzierung. Arbeitnehmervertretungen setzen sich für eine möglichst vollständig arbeitgeberfinanzierte Lösung ein. Die Arbeitgeberseite verweist dagegen auf die bereits bestehenden Belastungen, die zusätzlichen Aufwände durch die kapitalgedeckte Komponente der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die derzeit angespannte wirtschaftliche Lage. Rein arbeitgeberfinanzierte Modelle sind politisch und wirtschaftlich schwer durchsetzbar. Wahrscheinlicher erscheint eine Kombination aus Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und automatischer Teilnahme mit Widerspruchsmöglichkeit.
Und doch gibt es einen Ansatz, der von der Politik kaum diskutiert wird, aber zusätzliche Altersvorsorge ermöglichen würde, ohne dass Staat, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer:innen neue finanzielle Mittel aufbringen müssen: echte Portabilität und mehr Wettbewerb im Bestand. Die Hoffnung, dass dieser Ansatz im Sozialpartnerdialog diskutiert wird, ist immerhin vorhanden.
Denn bestehende bAV-Verträge sind heute insbesondere während eines laufenden Arbeitsverhältnisses in der Praxis kaum übertragbar. Versicherungen geben das bei ihnen liegende Geld selten frei. Eine Übertragungspflicht besteht noch nicht. Beschäftigte sollten ihr vorhandenes Kapital auch innerhalb der zweiten Säule von einem bAV-Vertrag auf einen anderen übertragen können. Das hätte nicht nur Vorteile für die Sparer:innen, sondern würde auch das Geschäft der Versicherungsagenturen beleben, mit positiven Folgen für alle, die starke Produkte bereitstellen. Doch die Finanzierung ist nicht die einzige Hürde. Auch bei einem Opt-out-Modell oder einem Obligatorium liegen die Positionen zu weit auseinander.
Dabei steht außer Frage, dass wir für eine fairere und breitere bAV das Opt-out-Modell brauchen. Aus meiner Sicht wird nur so eine deutliche Steigerung der bAV-Verbreitung gelingen. Aufpassen sollten wir hier mit der Verantwortung: Die bAV sollte nach Einführung des Opt-outs nicht ausschließlich zulasten der Arbeitgeber gehen. Beschäftigte sollten zunächst automatisch einbezogen und gleichzeitig dazu befähigt werden, sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Anschließend sollten sie widersprechen können, wenn die bAV für ihre persönliche Situation nicht die beste Lösung darstellt.
Deutschland sollte sich ein klares Ziel setzen: Innerhalb von fünf Jahren sollte die Teilnahmequote bei der betrieblichen Altersvorsorge unter den berechtigten Beschäftigten mindestens 85 Prozent erreichen. Dass solche Quoten mit einem konsequenten Opt-out-Modell erreichbar sind, zeigt Großbritannien. Dort sparen inzwischen rund 90 Prozent der für “Automatic Enrolment” berechtigten Beschäftigten in eine betriebliche Altersvorsorge ein.
Die Möglichkeit, dass Arbeitgebersteuer- und sozialabgabenfrei direkt in ein privates Altersvorsorgedepot einzahlen, kann grundsätzlich ein sinnvolles zusätzliches Instrument sein. Sie wird jedoch voraussichtlich nicht dort die größte Wirkung entfalten, wo eine höhere Verbreitung besonders notwendig ist: in Kleinstbetrieben sowie bei Beschäftigten mit geringerer finanzieller Bildung oder wenig eigener Initiative.
Ein privates Depot allein ersetzt deshalb keine strukturelle Lösung für die zweite Säule. Für eine breite Wirkung braucht es weiterhin einen niedrigschwelligen, möglichst automatisierten Zugang zur betrieblichen Altersversorgung.
Auf Versicherungsmakler kommen in jedem Fall einige Veränderungen zu. Hier die wichtigsten im Überblick.
Die Ergebnisse des Sozialpartnerdialogs müssen wir abwarten. Aber Veränderungen werden kommen. Die Zeit können Makler jetzt schon zur Vorbereitung nutzen. Denn wer seinen Bestand auf Kosten, Rendite und Übertragbarkeit rechtzeitig prüft und sich als Prozess- und Digitalisierungspartner für Arbeitgeber positioniert, ist unabhängig vom Verhandlungsergebnis im Vorteil. Die größte Chance für mehr Verbreitung liegt ohnehin nicht in neuen Fördertöpfen, sondern darin, aus der bereits vorhandenen bAV das Beste herauszuholen, für Sparer:innen wie für Vermittler.
Marc Karkossa (Jahrgang 1995) ist Mitgründer und Chef von DYNO, der ersten digitalen und provisionsfreien Plattform für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Damit will er das Prinzip der Neobroker in die bAV bringen. Zuvor war Karkossa sechs Jahre lang in der familieneigenen Versicherungsagentur tätig.
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