Fernsehgeräte, Laptops und Mobilfunktechnik: Die Campingwagen sind heutzutage immer besser ausgestattet. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 22.05.2018 um 11:00
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:20 Min

Wer seinen Campingwagen ganzjährig oder zeitweise auf einem Campingplatz stehen hat, benötigt Absicherung. Neben der Basisversicherung für das Camping-Gefährt werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Welche davon sind sinnvoll?

Ein weiterer Baustein für einen Rundum-Schutz für Dauercamper ist eine spezielle Haftpflichtversicherung – die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht. Sie wird von manchen Campingplätzen als Voraussetzung für den Pachtvertrag verlangt. Die Haftpflicht leistet, wenn zum Beispiel der Nachbar oder andere Gäste des Campingplatzes durch das Camping-Gefährt zu Schaden kommen. Dauercamper sollten vorab prüfen, inwieweit ihre Privat-Haftpflichtversicherung sich auch auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Bezug auf ihren abgestellten Wohnwagen erstreckt. Ist dies nicht oder nicht in ausreichendem Maß der Fall, sollte ein entsprechender Zusatz-Baustein abgeschlossen werden.

Zusatzleistungen im Paket

Dabei gibt es unterschiedliche Konzepte: Beim ADAC etwa ist die Inhaltsversicherung in der Campingversicherung inkludiert und leistet bis 5.000 Euro, Bruchschäden in der Außenverglasung inklusive. Die DEVK bietet Dauercampern eine Caravan-Universalversicherung, die ebenfalls auch das eingebaute Inventar gegen Beschädigung, Zerstörung und Entwendung absichert. Eine Haftpflichtversicherung kann extra abgeschlossen werden.

Die Zurich bietet ein Paket von Kasko- und Inhaltsversicherung, in dem unter anderem Vorzelt, Vorzeltinhalte, Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen bis maximal 1.500 Euro versichert sind. Auch die Oberösterreichische Versicherung bietet ein Gesamtpaket für Zusatzleistungen an, dass zur Dauercamperversicherung neben der Absicherung des Wohnwagens oder Mobilheimes, ebenso die Dauerstandzelte, als auch die Inhalts- und Glasbruch- und eine Haftpflichtversicherung umfasst. Diese kann jedoch optional auf Wunsch auch herausgenommen werden.

Voraussetzung für die Gültigkeit der Zusatzpolicen ist ebenso wie bei der Kasko-Versicherung, dass das Campingfahrzeug fix auf einem Campingplatz abgestellt ist und nicht für den Verkehr zugelassen ist. Je länger die in der Regel befristeten Policen abgeschlossen werden, desto günstiger fallen die Beiträge aus.

autorAutor
Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort