Berufsverkehr auf der A8: Um als Autofahrer täglich gut abgesichert zu sein, sollten die Leistungen der eigenen Police genau überprüft werden. Basistarife reichen da oft nicht aus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.11.2016 um 11:30
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Bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hierbei sollte der Preis allein aber nicht ausschlaggebend sein, denn günstige Basisversicherungen decken wichtige Leistungen oft nicht ab.

Unterschiede zwischen Basis- und besserem Schutz gibt es zum Beispiel auch bei Unfällen mit Tieren. So zahlt die Kaskoversicherung nur für Unfälle, die durch den Zusammenstoß mit Rehen oder Hirschen, dem sogenannten Haarwild, verursacht wurden. Wer mit Nutztieren wie einer Kuh oder einem Pferd kollidiert, geht leer aus – obwohl deren Folgen genauso teuer werden können.

Deshalb sollten Autofahrer möglichst gegen jegliche Art von Tierunfällen versichert sein, rät die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Die Klausel findet sich aber ebenfalls meist nur in den Komfortvarianten der Versicherer.

Werkstattbindung, oder nicht?

Großen Einfluss auf die Tarifhöhe nimmt die Werkstattbindung. Solche Tarife sind verlockend, weil sie bis zu 20 Prozent Rabatt bringen. Das Management nach einem Kaskoschaden liegt dann allein in der Hand des Versicherers.

„Zwar wird für die Bindung an Vertragswerkstätten der Versicherungen in der Kasko ein Rabatt von etwa 20 Prozent gewährt. Es ist aber ratsam, sich vorher zu informieren, wo die nächste Werkstatt liegt – nicht selten kann es ansonsten vorkommen, dass die geforderte Vertragswerkstatt mehrere Kilometer entfernt ist“, erklärt Experte Sebastian.

Wer nicht zu viel Geld für seine Autoversicherung bezahlen möchte, hat auch bei einer Komfortversicherung die Chance zu sparen. Das Angebot auf Rabatte ist groß. Fährt beispielsweise nur der Versicherungsnehmer das Auto, parkt es dann noch in der Garage oder einem Carport, sinkt die Prämie. Wenigfahrer, Eigenheimbesitzer und Familien gelten ebenfalls als rabattwürdig und zahlen weniger.

Bevor der Kündigungsbrief schon geschrieben wird, sollte man prüfen, ob der Vertrag überhaupt zum 1. Januar gekündigt werden kann. Einige Kfz-Versicherer, wie Allianz und Ergo, sind nämlich dazu übergegangen, das Versicherungsjahr am Tag des Vertragsabschlusses beginnen zu lassen. Dann spielt der Kündigungstermin zum 1. Dezember keine Rolle mehr.

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