Loch im Asphalt: Schlaglöcher sind für Autofahrer nicht nur lästig sondern auch gefährlich. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 16.10.2015 um 17:05
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Schlaglöcher in Straßen und Bürgersteigen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Doch wer haftet, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch knallt oder wenn ein Fußgänger über eine hochstehende Gehwegplatte stolpert? Nicht selten landen solche Schadensfälle vor Gericht. Worauf es dann beim Urteil ankommt, lesen Sie hier.

Ob für Fußgänger, Auto-, oder Radfahrer, Schlaglöcher können schnell zur bösen Falle werden. Dabei reicht das Spektrum von körperlichen Verletzungen wie einem gebrochenen Bein bis hin zu Schäden am Fahrzeug. Viele Opfer fragen sich dann, ob sie dafür die Stadt oder Kommunen haftbar machen können. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lautet die Antwort: Ja und Nein.

Haften die Stadt und Kommunen für Schäden durch Stolperstellen?

Zwar ist der örtliche Straßenbaulastträger – so heißt derjenige, der für Bau und Reparatur von Straßen zuständig ist – für den Zustand der öffentlichen Straßen und Bürgersteige zuständig. Er muss dazu regelmäßig kontrollieren – bei stark befahrenen Straßen häufiger als auf kleinen Anliegerstraßen. Allerdings muss der Geschädigte nachweisen, dass der Straßenbaulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an.

Zum einen zählt, wie groß und wie tief ein Loch ist. Zum anderen spielt es eine Rolle, ob der Straßenbaulastträger von der Beschädigung wusste. Informiert ihn ein aufmerksamer Bürger über die Stolperstelle, muss er sie beseitigen oder mindestens sichern. Zudem kommt es auf den Gesamtzustand des Weges. Auf einem maroden Weg müssen die Fußgänger mit Trittfallen rechnen und mehr darauf achten, wohin sie treten. Das Gleiche gilt auch für Autofahrer – sie müssen umsichtig fahren und ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen.

Was tun, wenn’s kracht?

Kommt es zu einem Schadensfall, soll der Geschädigte alle wichtigen Beweise fotografieren: Schäden am Fahrzeug, das Schlagloch und Straßenschilder. Denn er muss beweisen, dass er nicht vor dem Loch im Boden gewarnt wurde. Landet der Fall vor Gericht, ziehen die Richter meistens alle oben genannten Faktoren in Betracht. Nicht selten urteilen sie, dass das Opfer Mitschuld an dem Unfall trägt. Zeugenaussagen können auch hilfreich sein.

Welche Versicherung zahlt beim Schadenfall?

Für die Schäden am Auto kommt die Vollkaskoversicherung auf – falls abgeschlossen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt zudem gerichtliche Auseinandersetzungen ab.

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