Im Falle eines Unfalls kann zum Fahren weniger geeignetes Schuhwerk, wie Badelatschen oder High Heels, den Versicherungsschutz kosten. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 01.08.2018 um 11:11
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Die Straßenverkehrsordnung schreibt kein bestimmtes Schuhwerk beim Führen eines Fahrzeuges vor. Doch im Falle eines Unfalls können die Versicherer, sowohl die eigene Kasko- als auch die gegnerische Versicherung, dem Fahrer eine Mitschuld einräumen und Zahlungen verweigern.

Wenn im Sommer die Versuchung groß ist, sich mit Badelatschen oder barfuß hinters Steuer zu setzen, kann sich das auf den Versicherungsschutz auswirken. Das schreibt das Online-Magazin Motor-Talk. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen weist dort auf diese Möglichkeit hin.

Zwar gebe es kein generelles Verbot dieses Schuhwerks in der Straßenverkehrsordnung, und doch rät Leser davon ab. In Gefahrensituationen könne der Fahrer von den Pedalen abrutschen. Er empfehle fest verschließbares Schuhwerk, das genügend Halt biete.

Bei einem Unfall könne die gegnerische Versicherung sonst eine Mitschuld einräumen und den Schaden nicht vollständig begleichen. Auch die eigene Kasko-Versicherung könne eine Leistung aus dem Grund verweigern.

Gleiches gelte laut Leser im Übrigen auch für das Fahren mit High Heels. Die Auflagefläche von Absatz du Laufsohle sei zu klein und ein Wegrutschen oder Verhaken der Schuhe „quasi vorprogrammiert.“

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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