Ein Autounfall in Frankfurt am Main: Passieren Unfälle im Ausland, kann das mühsame Verhandlungen mit Versicherung, Anwälten & Co. nach sich ziehen. © dpa/picture alliance
  • Von Hubert Gierhartz
  • 10.07.2018 um 10:53
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Die Ferienzeit ist da und viele Bundesbürger sind mit ihrem Auto im Ausland unterwegs. Was aber, wenn man dort unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Dann droht oft erstmal bürokratischer Ärger mit den Versicherungen, weiß Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. Er empfiehlt Verbrauchern daher einen Auslandsschutz für die Kfz-Versicherung.

Die Reisewelle rollt. Viele Deutsche fahren mit ihrem Auto ins europäische Ausland und verbringen dort ihren Urlaub. Unzählige Tipps werden in den Medien verbreitet, wie sich der mündige Verbraucher absichern soll, mit Reisekrankenversicherung, Reiserücktritts- und Abbruchversicherung, Gepäckversicherung und so weiter.

Natürlich wird dabei auch auf die Notwendigkeit eines Kfz-Schutzbriefs hingewiesen. Viele Kfz-Versicherer und Automobilclubs preisen ihre Schutzbriefe beziehungsweise den Auslandsschutz an.

Welchen Vorteil hat diese Erweiterung im Kfz-Vertrag für den Verbraucher aber?

Wer im europäischen Ausland mit seinem Pkw in einen unverschuldeten Unfall gerät, wird sehr schnell feststellen müssen, dass die Schadenregulierung nach dem dort geltenden Recht vorgenommen wird. Langwierige Auseinandersetzungen mit den Versicherern stehen bevor. Ansprüche müssen mit Hilfe von den dort ansässigen Korrespondentanwälten durchgesetzt werden.

Gut, wenn der Geschädigte dann eine Rechtsschutzversicherung hat. Schadenregulierungen können sich bis zu zwei, drei Jahre hinziehen. Das ist schon ärgerlich bei einem Sachschaden, und deshalb wird im Vorfeld oft die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen.

Der Nachteil hierbei: Oft ist im Rahmen einer Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgt die Rückstufung, und eine höhere Prämie wird fällig. Ob der ausländische Versicherer diese zuzüglichen Kosten übernimmt, ist mit einem großen Fragezeichen versehen. Richtig schwierig wird es bei Personenschäden.

Die Leistung eines Kfz-Schutzbriefs

Hat ein Verbraucher einen Kfz-Schutzbrief reguliert bei einem unverschuldeten Unfall im EU-Ausland der eigene Kfz-Versicherer den Schaden nach den umfangreichen Leistungen des deutschen Schadensersatzrechts.

Eine Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer des Schadenverursachers ist nicht erforderlich – ein Versicherungsschutz, der nicht zu unterschätzen ist. Und auch nicht allzu viel kostet: Die Policen liegen preislich zwischen rund 25 und 40 Euro im Jahr.

Ein preiswerter und sinnvoller Versicherungsschutz, wenn man bedenkt,  was alleine schon die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kostet.

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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