Mona Moraht ist Rechtsanwältin und Leiterin des Referats Gewerberecht beim DIHK © DIHK
  • Von Redaktion
  • 26.07.2019 um 15:34
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Eine Aussage des DIHK sorgt unter Versicherungsvermittlern aktuell für etwas Verwirrung: Weiterbildungszeiten würden nur in Bereichen anerkannt, in denen auch die Sachkundeprüfung erfolge, heißt es. Das Problem: Gewerbeversicherungsinhalte tauchen in der Sachkundeprüfung nicht auf. Haben Vermittler, die sich vor allem zu Gewerbethemen weitergebildet haben, nun ein Problem? Wir fragten beim DIHK nach.

Was erwartet die entsprechenden Vermittler, die sich zu Betriebshaftlicht, Betriebsunterbrechungsversicherung, Inhaltsversicherung, gewerbliche Gebäudeversicherung, Maschinenversicherungen & Co. weitergebildet haben?

Moraht: Die Haftpflichtversicherung ist etwa in Anlage 1, unter Punkt „4.1 Haftpflichtversicherung“ erwähnt. Die Weiterbildung müsste meines Erachtens also anerkannt werden. Zuständig sind allerdings die Industrie- und Handelskammern. Dass eine IHK die Weiterbildung im Thema „Gewerbehaftpflichtversicherung“ nicht anerkannt hat, ist mir nicht bekannt.

Erlaubt sind laut VersVermV ja auch Schulungen zur „Aufrechterhaltung der personalen Kompetenz“. Ein Angebot „Wie führe ich mein Unternehmen“ fiele also nicht unter diesen Punkt?

Moraht: Nein.

Was wären Ihrer Ansicht nach typische Weiterbildungen zur Aufrechterhaltung der personalen Kompetenz?

Moraht: Zum Beispiel Themen zur Kundenberatung. Also alles, was sich unter Punkt 1 der Anlage 1 zur VersVermV weitgehend zuordnen lässt. Das sind die folgenden Themen: Serviceerwartungen des Kunden, Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte, Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze, Kundensituation und Kundenbedarf, Kundengerechte Lösungen, Gesprächsführung und Systematik, Kundenbetreuung.

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