Ein Arbeiter eines Autoteile-Zulieferers steht im Lager inmitten von Stahlbändern: In vielen Unternehmen gibt es Leistungsträger, deren längerer Ausfall zu erheblichen Problemen führen kann. © dpa/picture alliance
  • Von
  • 30.08.2017 um 07:22
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Oft hängt der Erfolg einer Abteilung oder eines Unternehmens von einem Schlüsselmitarbeiter oder dem Chef ab. Was passiert aber, wenn dieser plötzlich krank wird und ausfällt? Versicherer haben für diesen Ernstfall sogenannte Keyperson-Policen am Markt.

Bei den versicherten Krankheiten müssen Makler genau hinschauen, welche Kriterien der Versicherer anlegt, etwa was die Schwere oder die Überlebenszeiten anbelangt. Manchmal müssen die Betroffenen die Krankheit zum Beispiel mindestens 14 Tage überleben, manchmal mindestens 28 Tage, damit das Geld fließt. Bei manchen Krankheiten sehen Versicherer auch bestimmte Wartezeiten oder Ausschlüsse vor.

Neben der Zahl der abgesicherten Krankheiten gibt es noch weitere Qualitätskriterien, auf die Makler achten sollten. Wichtig ist es für das Unternehmen, dass es im Ernstfall schnell das Geld bekommt. Besser ist es daher, wenn „die Leistung also nicht an den Nachweis einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung gebunden“ ist, führt Canada-Life-Mann Rapp aus.

Was passiert, wenn der Erkrankte wieder arbeiten kann?

Auch ist sehr positiv einzustufen, wenn Versicherer die Unternehmen nicht dazu verdonnern, die Versicherungssumme zurückzahlen zu müssen, wenn der Erkrankte seine Arbeit später wieder aufnehmen kann.

Nachversicherungsgarantien, im Idealfall ohne Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung, sind hier ebenfalls als ein Qualitätskriterium zu nennen.

Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit

Manche Versicherer ermöglichen ihren Kunden bei längerer Arbeitsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung bei gleichbleibenden Versicherungssummen. Bei der Zurich ist das etwa ab dem vierten Monat der Fall.

Die Gothaer bietet bei Perikon außerdem eine kostenfreie Mitversicherung der eigenen Kinder an. Sind diese 1 bis 17 Jahre alt, sind sie mit einem Drittel der Versicherungssumme, maximal aber 25.000 Euro, abgesichert.

Quelle: Sächsischer Mittelstandsbericht 2005/2006

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort