Webseite eines Online-Shops: Online-Händler sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, die es abzusichern gilt. © picture alliance/Arno Burgi/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 26.02.2020 um 12:18
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Ob Hacker-Angriffe, Verlust von Kundendaten oder Schäden durch fehlerhafte Produkte: Online-Händler stehen jeden Tag zahlreichen Risiken gegenüber, die unter Umständen die Existenz bedrohen können. Die richtige Absicherung ist daher Pflicht.

Schutz für alle Verkaufskanäle

Exali.de-Chef Günther betont an dieser Stelle, dass sich Interessenten nur solche Policen zulegen sollten, deren Versicherungsbedingungen tatsächlich auf die speziellen Risiken im Online-Handel abgestimmt sind. „Wenn diese aus anderen Branchen für den E-Commerce-Bereich ‚zweckentfremdet‘ werden, kann das zu Deckungslücken führen“, warnt Günther. Da Online-Händler neben dem eigenen Shop meist zusätzlich auf Plattformen wie E-Bay oder Amazon verkauften, sei es außerdem wichtig, dass die Versicherungsbedingungen Schutz für alle Verkaufskanäle böten. Auch weitere Tätigkeiten, die der Online-Händler im Rahmen seines Geschäfts wahrnehme – wie der Auftritt in Social-Media-Kanälen oder das Betreiben eines Blogs –, sollten vom Schutz umfasst sein.

Den Grundschutz aus Betriebs- und Berufshaftpflicht können Händler dann je nach Risikoprofil erweitern, so Thinksurance-Mann Leifeld: „Online-Shops, die über ein eigenes Lager verfügen, sollten eine Inhaltsversicherung abschließen. Versendet der Online-Versandhändler Ware im Wert von über 500 Euro, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer Transportversicherung.“

Idealerweise den Neuwert versichern

Auch bei diesen Policen gilt es dann wieder genau hinzuschauen. Bei Inhalt- und Elektronikversicherungen hält es Pillath beispielweise für ideal, dass „stets der Neuwert“ versichert ist, und zwar nach dem Allgefahren-Prinzip. Dann sei alles versichert, was der Versicherer nicht explizit ausschließe.

Wollen sich Interessenten gegen Cyber-Gefahren absichern, sollten sie darauf achten, dass das Produkt drei bedeutende Bausteine enthält, rät Leifeld: Cyber-Betriebsunterbrechung, Cyber-Erpressung und Cyber-Zahlungsmittel. Beim ersten Baustein zahlt der Versicherer den Ertragsausfall, wenn der Online-Shop aufgrund eines Hacker-Angriffs lahmgelegt ist. Bei Cyber-Erpressungen sperren Kriminelle das IT-System und geben es nur nach Zahlung eines Lösegelds – die geforderten Beträge steigen hier übrigens seit Jahren stetig an – wieder frei. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall die Lösegeldzahlung. Der Baustein Cyber-Zahlungsmittel wieder­um schützt bei Verlust oder Beschädigung von Kreditkartendaten- und Programmen.

Eine Investition also, die sich lohnt. Denn wie der Versicherer Hiscox in seinem Cyber Readiness Report 2019 herausgefunden hat, sind 61 Prozent der Unternehmen in Deutschland schon mindestens einmal Opfer von Cybercrime gewesen. Besonders häufig attackierten die Cyber-Kriminellen dabei kleine (47 Prozent) und mittelgroße Firmen (63 Prozent).

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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