Die Fachanwälte Stefan Jöster (links) und Lutz Martin Keppeler erklären, warum die Cyberversicherung den Platz in der Nische verlassen hat und was das für Makler bedeutet. © dpa/picture alliance (Vorschaubild); Heuking Kühn Lüer Wojtek
  • Von Redaktion
  • 15.11.2017 um 12:12
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„Wanna Cry“ oder „Petya“ – nur zwei Beispiele für Cyberattacken, die zeigen, wie hoch aktuell das Risiko für Unternehmen ist, Opfer von Internetkriminalität zu werden. Makler und Versicherungsprofis sollten daher die wesentlichen technischen und versicherungsspezifischen Rahmenbedingungen im Blick haben. Wie dies anhand von vier Schritten gelingen kann, erklären Lutz Martin Keppeler und Stefan Jöster von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek in ihrem Gastbeitrag.

Der Markt um die Cyberversicherungen ist aktuell stark in Bewegung und nimmt mit immer neuen Produkten Schwung auf. Das einstige Nischenprodukt Cyberversicherung schickt sich an, ein Standardprodukt zu werden.

Cyberprodukte gehören für Versicherer und Versicherungsmakler daher heute zum Pflichtrepertoire. Mit zunehmender Schadenerfahrung werden die Versicherer, die derzeit noch mit zahlreichen neuen Konzepten auf den sich stark entwickelnden Markt drängen, Risiken nur noch selektiver zeichnen und höhere Prämien verlangen. Auch im Hinblick auf das voraussichtlich steigende Prämienniveau sollte der Abschluss einer Cyberversicherung daher auf die Agenda der Unternehmensleiter gesetzt werden.

In der komplexen IT-Landschaft vieler Unternehmen kann jedoch nur dann ein guter Rückhalt und schnelle Hilfe im Schadensfall gewährleistet werden, wenn Versicherer und Versicherungsberater die Herausforderungen und Möglichkeiten gut kennen.

Essenzieller Schutz für intern und extern

Mit der Digitalisierung und der zunehmenden Vernetzung spielen Cyberversicherungen eine immer wichtigere Rolle. Ist das Computersystem mit samt Kundendaten einmal gehackt oder wurde die Internetplattform eines Unternehmens lahmgelegt, ist der Schaden schnell sehr groß und teilweise existenzgefährdend.

Gelingt es Kriminellen beispielsweise, Zugang zur IT zu erlangen und Daten eines Unternehmens zu erbeuten, kann eine vorab abgeschlossene Cyberversicherung Unternehmen erheblich unterstützen: Im Fall der Fälle gleicht die Versicherung nicht nur den entstandenen finanziellen Schaden aus, sondern stellt dem Geschädigten einen Dienstleister zur Seite, wenn es darum geht, Daten zu retten oder das IT-System wieder in Betrieb zu nehmen. Auch wenn es zu behördlichen Ermittlungen kommt, bietet die Versicherung – je nach Vertrag – Rechtsschutz und deckt sogar Schäden, die durch eigene Mitarbeiter verursacht wurden. Ein Schutz, der also nicht nur externe, sondern auch interne Risiken auffängt.

Herausforderungen auf beiden Seiten

So umfassend der Schutz, so groß sind auch die Herausforderungen vor denen Versicherer, Makler und Unternehmen aktuell stehen. Der hohe Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere auch daraus, dass es bisher keine Standardbedingungen gibt. Die Marktsituation ist vielmehr noch unübersichtlich, was die genaue Analyse von Bedarf, Risiken und Deckungskonzepten erfordert:

  • Risikoanalyse: Für Unternehmen lohnt es sich, ihr individuelles Risiko im Vorfeld genau zu analysieren, um Deckungsumfang und Deckungssumme bestimmen und anschließend die Versicherungsangebote vergleichen zu können. Für Makler ist die Risikoanalyse Primärpflicht und zugleich Beratungsgrundlage. Ein passgenaues Angebot, das individuell auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten werden kann, ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil. Eine Verkennung des Bedarfes kann umgekehrt zur Haftung des Versicherungsmaklers führen.
  • Spartenübergreifende Deckungsbausteine: Verschiedene Deckungsbausteine fallen in verschiedene Sparten, was zu zusätzlichem Prüfungsbedarf führt. Nicht jeder Versicherer besitzt die Genehmigung für jede Sparte und kann also möglicherweise keinen Rundum-Schutz anbieten.
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Cyber insurance coverage turns into necessary for firms – Insuramic
Vor 2 Jahren

[…] Worauf Makler beim Verkauf von Cyberpolicen achten sollten, Pfefferminzia.de, 15. November 2017 […]

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