Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und bei Freche Versicherungsmakler in Kemnath für die biometrischen Risiken zuständig. © privat
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  • 10.04.2017 um 10:33
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Der Hamburger Versicherer Condor hat in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel bei Arbeitsunfähigkeit nachgebessert. Ganz zufrieden ist Versicherungsmakler Philip Wenzel damit nicht.

Das können schon mal 40 Jahre sein. Ist dann noch eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Konnte die Condor die Rückstellung bisher mit 1,25 Prozent verzinst hochrechnen, geht das nun nur noch mit 0,9 Prozent. Ob das den Ausschlag gegeben hat, sei mal dahingestellt.

Sollte nun also nur eine Rente von 1.000 Euro bei einer Restlaufzeit von 40 Jahren und einer garantierten Rentensteigerung von 2 Prozent vereinbart sein, musste die Condor bisher wahrscheinlich um die 500.000 Euro auf die Seite packen, da diese ja möglicherweise bis zum Vertragsende hätte andauern können. Selbst dann, wenn abzusehen ist, dass die Krankschreibung nicht viel länger als sechs Monate dauern würde. Ist die Leistungsdauer auf 36 Monate begrenzt, müssen etwa 36.000 Euro zurückgelegt werden. Das macht für den Versicherer in der Masse der Fälle schon was aus.

Hohe Qualität der AVBs

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung der Condor zeigen noch in manch anderen Details ihre Qualität. Für mich persönlich ist der Verzicht auf Meldung von gesundheitlicher Besserung wichtig, da der Kunde ja wohl nicht ernsthaft einschätzen kann, ob sein Gesundheitszustand nun eine 51-prozentige Berufsfähigkeit darstellt.

Für andere ist der Einschluss vorsätzlicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wichtig, damit ich mich im Zweifelsfall nicht damit herumärgern muss, ob die Ampel schon rot war oder nicht. Da BU-Fälle aufgrund von Unfällen prozentual bei rund 10 Prozent liegen und ich auch nicht sicher bin, ob ich in einem Kollektiv sein möchte, in dem der Typ, der auf der Landstraße in der Kurve den Lkw überholt, auch Leistung erhält, ist das eher kein K.o.-Kriterium für mich. Das ist aber eine subjektive Einschätzung. Es kommt wie bei vielen Leistungspunkten darauf an, ob ich eher aus Sicht des Einzelnen oder aus Sicht des Kollektivs argumentiere.

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