Ein Küchenbauer bei der Arbeit. © picture alliance / dpa Themendienst | Nestor Bachmann
  • Von Manila Klafack
  • 10.03.2021 um 17:38
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Vereinbart ein Versicherungskunde für den Schadenfall, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen, senkt das die Versicherungsprämie. Das nennt sich Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung. Wo die Unterschiede zwischen absolutem, prozentualem und zeitlichem Selbstbehalt liegen und ob das bei einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Ein Geselle eines Schreinermeisters beschädigt beim Transport den Einbauschrank eines Kunden. Der Schaden beträgt 2.000 Euro. Um sich gegen solche Sachschäden – und gegen Personenschäden und Vermögensschäden – abzusichern, hat der Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart – mit einem Selbstbehalt.

Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung oder Eigenanteil genannt, bezeichnet dabei den Teil der Kosten eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst übernimmt. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sehen das unter anderem auch Verträge der Berufshaftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung oder der privaten Krankenversicherung vor.

Wie sinnvoll ist die Selbstbeteiligung?

Wird ein Selbstbehalt vereinbart, sinkt dadurch die Prämie für die Versicherungspolice. Daher ist eine Selbstbeteiligung grundsätzlich sinnvoll, wenn die zu erwartenden Schäden deutlich über diesem Betrag liegen. Kleinere Schäden, eben bis zur Höhe des Selbstbehalts, müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Absoluter, prozentualer und zeitlicher Selbstbehalt – die Unterschiede

Dabei werden drei Varianten unterschieden, die auch miteinander kombiniert werden können:

  • Der absolute Selbstbehalt, bei dem eine fixe Summe je Schadenfall vereinbart ist.
  • Der prozentuale Selbstbehalt, bei dem ein festgelegter Prozentsatz je Schadenfall selbst übernommen werden muss.
  • Der zeitliche Selbstbehalt, meist bei Cyberversicherungen, bei dem einige Stunden festgelegt werden – und nur der Schaden, der darüber hinaus geht, muss reguliert werden.

Ein Vorteil des absoluten Betrages gegenüber den anderen Möglichkeiten ist die bessere Planbarkeit. Je nachdem, wie der Unternehmer seinen Betrieb organisiert und wie hoch er das Risiko für einen Schaden einschätzt, hängt davon die Entscheidung für den Selbstbehalt sowie dessen Höhe ab. Für den Versicherer besteht der Vorteil des Eigenanteils darin, dass er sich um die Regulierung von kleineren Schäden nicht kümmern muss.

Fixer Betrag oder prozentualer Anteil – welcher Selbstbehalt passt?

Um zu entscheiden, für welchen Kunden welche Form sinnvoll ist, muss die jeweilige Situation des Unternehmens berücksichtigt werden. Unternehmer, denen eine einfache Planung besonders wichtig ist, sind mit dem absoluten Selbstbehalt am besten bedient. Sie wissen dann genau, wie viel sie kalkulieren und als Rücklage parat haben müssen.

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Hat der Schreinermeister im oben genannten Beispiel also 300 Euro Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt der Versicherer 1.700 Euro der Schadenssumme. Wählte er dagegen den prozentualen Selbstbehalt beim Abschluss seiner Haftpflichtversicherung, zum Beispiel 5 Prozent, muss er nur 100 Euro selbst bezahlen. 1.900 Euro leistet seine Versicherung.

Zeitlicher Selbstbehalt

Der zeitliche Selbstbehalt wird eher genutzt, um das Risiko einer Betriebsunterbrechung oder eines Arbeitsausfalls etwa einer Maschine abzusichern. Auch im Bereich der Informationstechnologie kann diese Variante passen. Hier trägt der Versicherungsnehmer einen zeitlichen Anteil am Gesamtzeitraum einer Unterbrechung selbst.

Wenn etwa nach einem Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister die Server zehn Stunden nicht erreichbar sind, und als Selbstbehalt zwei Stunden ausgemacht waren, reguliert der Versicherer den Schaden, der durch die acht Stunden Differenz entstanden sind.

Wie hoch kann der Selbstbehalt in der Betriebshaftpflicht sein?

Die Höhe des Selbstbehalts hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Zwischen keiner Selbstbeteiligung und zum Beispiel 1.000 Euro sind verschiedene Stufen denkbar. Wie hoch die Selbstbeteiligung konkret ist, kann im Versicherungsschein nachgelesen werden.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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