Nach der Geburt eines Kindes sollte eine Nachversicherung möglich sein. © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 15.06.2020 um 12:10
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Im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) sollten Versicherungsnehmer ihren Lebensstandard aufrechterhalten und ihre Altersvorsorge weiter bestreiten können. Auf dieser Basis sollte die Höhe der monatlichen Rente gewählt werden. Was bedeutet das konkret?

Ein Makler, der den richtigen BU-Tarif für seinen Kunden sucht, trifft seine Entscheidung anhand von mehreren Variablen. Diese sind von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation des Kunden bestimmt. Für die optimale Versicherungssumme und die daraus resultierende Höhe der Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit werden gerne Faustregeln herangezogen. 70, 80 oder 90 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens sind solche oft genannten Hausmarken. Sie bieten eine erste Orientierung – eine individuelle Berechnung sollte allerdings auf einer valideren Basis erfolgen.

Makler sollten dabei neben dem Einkommen sämtliche Einkünfte des Kunden berücksichtigen, etwa aus Vermietung. Auch Zahlungen aus einem Versorgungswerk oder aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sollten miteinbezogen werden. Als Minimum für die BU-Summe sollte man einen Wert auf Höhe der laufenden monatlichen Ausgaben ansetzen. Hierzu zählen etwa Miet- und Kreditzahlungen, Aufwendungen für die Lebenshaltung, aber auch für Versicherungen und die Altersvorsorge. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass womöglich von der BU-Rente im Leistungsfall auch noch Steuern oder Krankenkassenbeiträge abgezogen werden könnten.

Nicht zu wenig absichern

Es lohnt sich nicht, weniger als 1.000 Euro monatliche BU-Rente abzusichern. Auf dieser Basis bieten viele Versicherer Einsteigertarife in die BU für junge Menschen an. Ist die Versicherungssumme kleiner, besteht die Gefahr, dass die BU-Rente gegebenenfalls mit anderen Sozialleistungen wie Hartz IV verrechnet wird und der Versicherte nicht profitiert.

Für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte können jedoch auch geringere BU-Renten unter Umständen sinnvoll sein. Denn Beamte sind über ihren Dienstherrn besser geschützt als etwa Selbstständige oder Angestellte. Für Beamte ist daher eine individuelle Berechnung der Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit zu empfehlen, um die exakte Absicherungshöhe zu bestimmen.

Versicherer prüft auf Angemessenheit

Zu hoch darf die Summe aber auch nicht sein. Die BU-Rente darf das aktuelle Nettoeinkommen nicht überschreiten. Die Annahmerichtlinien der Versicherer sind sogar noch strikter. In vielen Fällen können Angestellte und Selbstständige höchstens 60 Prozent ihres momentanen Bruttoeinkommens absichern. Für Auszubildende, Studenten, Beamte oder Existenzgründer bestehen ebenfalls je nach Versicherer verschiedene feste Grenzwerte. Die BU-Anbieter führen daher eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch. So soll verhindert werden, dass Versicherte einen großen finanziellen Anreiz haben, berufsunfähig zu werden.

Wichtig insbesondere für junge Menschen wie Studenten und Azubis sind die Nachversicherungsgarantien eines BU-Tarifs. Bei Eintreten bestimmter fest definierter Ereignisse kann die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nach bestimmten Regeln erhöht werden. Dazu zählen etwa der Studienabschluss, der Start in den Beruf, Jobwechsel, Heirat und die Geburt eines Kindes. Die Art und Höhe der Nachversicherungsgarantien unterscheiden sich je nach Anbieter und sollten bei der Beratung eine wichtige Rolle spielen. Manche Anbieter erlauben hier sogar eine Anpassung der BU-Rente auf 100 Prozent vom Nettoeinkommen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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