Werbung
Die meisten Menschen, die eine Erwerbs­minderungs­rente beziehen, mussten wegen psychischer Probleme aus dem Job ausscheiden. © picture alliance / empics | Anna Gowthorpe
  • Von Oliver Lepold
  • 08.06.2020 um 12:57
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Wer glaubt, im Falle einer Berufsunfähigkeit ausreichend über den Staat abgesichert zu sein, dem droht ein böses Erwachen. Ein Blick auf die staatliche Erwerbsminderungsrente macht klar, warum an einer privaten Absicherung kein Weg vorbeiführt.

2019 bezogen rund 1,8 Millionen Menschen Leistungen aus der staatlichen Erwerbsminderungsrente (EMI). Deren Höhe bemisst sich danach, wie viele Stunden der Betroffene noch irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben kann. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung umfasst etwa 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Die EMI erhält, wer nur noch weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben. Dabei ist unerheblich, ob ein solcher Arbeitsplatz überhaupt zur Verfügung steht. Sind noch zwischen drei und sechs Stunden tägliche Arbeit möglich, kann ein Antrag auf die halbe Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Bei mehr als sechs Stunden möglicher Tätigkeit wird keine Leistung gewährt.

Komplexes Prüfverfahren und temporäre Leistungsbegrenzung

Die Prüfung einer EMI ist kompliziert und kann bis zu einem positiven Bescheid bisweilen länger als ein Jahr dauern. Zuvor fließt keinerlei Geld. Rund 40 Prozent der Anträge werden abgelehnt. Diese Fakten verdeutlichen eindrücklich, dass die EMI völlig unzureichend im Falle einer Berufsunfähigkeit ist und eine riesige Vorsorgelücke hinterlässt. Zumal Erwerbsminderungsrenten auch noch meist befristet und rasch eingestellt werden, falls sich der Gesundheitszustand des Betroffenen entsprechend verbessert.

Und noch eine Hürde gibt es: Bürger haben nur dann Anspruch auf eine EMI, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Des Weiteren müssen insgesamt mindestens 60 Monatsbeiträge eingezahlt worden sein. Das bedeutet, dass weder Berufsstarter noch Selbstständige, die keine freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, diese Leistung beantragen können.

autorAutor
Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content