Christian Schwalb ist 1. Vorsitzender des Vereins „Zukunft für Finanzberatung“. © Pressefoto
  • Von Redaktion
  • 07.05.2021 um 11:06
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In einer kürzlich erschienen Analyse des Beratungsunternehmens Premium Circle zum Antrags- und Leistungsverhalten von BU-Versicherern während der Corona-Pandemie kritisierte das Haus unverbindliche Formulierungen der Anbieter und ein erhöhtes Risiko der Leistungsablehnung im BU-Fall. Der Verein „Zukunft für Finanzberatung“ wehrt sich in einer Stellungnahme nun gegen die „augenscheinlich populistischen Schlüsse“ des Hauses. Von Premium Circle folgte dann die Replik auf die Replik. Mehr erfahren Sie hier.

2.) Die Informationen zu einer möglichen Ablehnung von Leistungen bei Haltungsschäden durch die Arbeit im Home-Office ist nach unseren Erfahrungswerten ebenfalls irreführend. Es besteht für den VN keine Meldepflicht beim Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Versichert ist immer „die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“. Ein Versicherer wird hier bei der Leistungsprüfung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit Abstellen wie sie regelmäßig auch vor Corona-Pandemie ausgeübt wurde, da der Wechsel ins Home-Office in der Regel nicht freiwillig stattfand, sondern wohl viel mehr in den meisten Fällen unternehmerisch beziehungsweise ja sogar juristisch angeordnet und begründet wurde und außerdem meist nur zeitlich begrenzt der Regelfall sein dürfte. Selbstverständlich sind Haltungsschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich mitversichert.

Die Herausforderungen in der Leistungsfall-Entscheidung sind durch die Corona-Pandemie sicher nicht kleiner geworden. Die über viele Jahre weiterentwickelten Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, stellen heute belastbare Rahmenbedingungen für ein Verfahren dar, das eine möglichst gerechte Leistungsentscheidung für den Einzelnen, vor dem Hintergrund des Kollektivgedankens der Versichertengemeinschaft, ermöglicht. Die mehrfach nachgewiesenen* Leistungsquoten von stabil über 75 Prozent der Leistungsanträge bestätigen das nachhaltig (* Quelle: Analysen von Franke und Bornberg).“

Zu den Unterzeichnern der Stellungnahme gehören Christian Schwalb, 1. Vorsitzender des Vereins, Rainer Demski, stellvertretender Vorsitzender und zahlreiche Branchenexperten wie Rechtsanwalt Björn Jöhnke, Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice und Versicherungsmakler wie Philip Wenzel, Patrick Hamacher, Guido Lehberg, Tobias und Stefan Bierl,  Sven Hennig, Rainer Schamberger, Oliver Mest sowie Versicherungsberater Thorulf Müller.

Auch die Unternehmen Nürnberger, Gothaer, BCA, Volkswohl Bund, die Phönix Maxpool Gruppe und Canada Life setzten ihre Unterschrift darunter. Markus Drews, Chef von Canada Life Deutschland, führte noch aus: „Als eines der befragten Unternehmen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie man zu den Schlussfolgerungen gekommen ist. Aufgrund der geringen Datenmenge finden wir es schwierig über ein Branchenphänomen zu sprechen. In unserem Fall können wir sagen: Covid-19 ändert nichts an unseren allgemeinen Prozessen bei der Antrags- und Leistungsprüfung sowie an den Versicherungsbedingungen. Im dem abgefragten Zeitraum gab es übrigens lediglich einen einzigen Leistungsfall mit Bezug zu Covid-19, den wir ganz normal reguliert haben.“

Die Replik zur Replik

Von Premium Circle wiederum kam zu dieser Stellungnahme eine eigene Stellungnahme. Dort heißt es: „In dieser inhaltlich nicht fundierten Stellungnahme wird pauschal behauptet, dass Premium Circle Deutschland mit ‚Falschaussagen augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage‘ dargestellt habe. Diese Behauptungen werden dabei ohne Einsicht in die Studie aufgestellt, also ohne Kenntnis der konkreten Studienergebnisse. Uns überrascht, dass gerade ein Verein, der als kommunikatives Sprachrohr aller beratenden Berufe in der Finanz- und Versicherungswirtschaft fungieren möchte, die mangelnde Bereitschaft zur Transparenz eines Großteils der Versicherer undifferenziert unterstützt.“

Zur Kritik der unzureichenden Datenlagen, schreibt das Haus weiter:

„Insgesamt wurden die Studienergebnisse auf folgender Datengrundlage ausgewertet: Es haben 7 der 59 angefragten Versicherer geantwortet. Die Teilnahmequote beträgt demnach aufgerundet 12 Prozent. Die Datenbereitstellung ist in der Studie ausgewiesen. Sie variiert zwischen den Versicherern zwischen 27 und 100 Prozent. Kumuliert wurden von 7 Versicherern 68 Prozent aller Fragen beantwortet.

Darüber hinaus haben alle Teilnehmer zusätzliche Hinweise und Anmerkungen geliefert, die die beantworteten Fragen teilweise einschränkten, relativierten oder negierten. Alle angefragten Versicherer hatten die Möglichkeit, an der Erhebung teilzunehmen und zur dringend benötigten Transparenz im Antrags- und Leistungsprozess beizutragen.“

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