Die Menschen unterschätzen ihr Risiko, berufsunfähig zu werden. © DAV
  • Von Redaktion
  • 24.03.2015 um 15:35
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als unverzichtbare Absicherung. Dennoch versichert sich ein Großteil der Erwerbstätigen nicht. Unterschätzt werden vielfach auch die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit.

Als wenig konstruktiv beurteilt Bornberg allerdings auch die Höhe der Absicherung, die oftmals bei Abschluss einer BU gewählt wird: „2013 betrug die Rente bei BU-Zusatzversicherungen durchschnittlich 551 Euro monatlich, bei separaten BU-Verträgen waren es 990 Euro. Diese Werte zeigen deutlich, dass viele Verträge im Prinzip sinnlos sind, denn BU-Renten werden auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet. Eine Rente in dieser Größenordnung hilft daher bestenfalls den Sozialsystemen, aber nicht den Versicherten und könnte sich als Beratungsfehler herausstellen.“

Auch abgespeckte Lösung ist sinnvoll

Kritisch beurteilt Bornberg auch die ablehnende Haltung von Verbraucherschützern gegenüber alternativen Absicherungsprodukten: „Bislang werden solche abgespeckten Lösungen überwiegend
pauschal verurteilt, doch letztlich ist ein weniger umfassender Schutz immer noch besser als gar keiner.“ Obwohl die Dringlichkeit einer Absicherung des Arbeitskraftverlusts unbestritten ist und auch von Verbraucherschützern betont wird, stagniert der Bestand an BU-Verträgen seit Jahren bei rund 17 Millionen Verträgen. Potenzial in der Beratungspraxis sieht Bornberg deshalb vor allem in modifizierten BU-Tarifen und Produktvarianten wie zum Beispiel Dread-Disease-Policen, auch EU-Produkte rücken wieder häufiger in den Fokus.

Die in vielen Policen enthaltenen Pflegeoptionen bieten Maklern zudem einen guten Einstieg in das Thema Pflegeabsicherung, wenn der Zeitpunkt für die Wahrnehmung der Option näher rückt. Nach Bornbergs Einschätzung ist die Kombination von BU- und Pflege-Komponenten aufgrund der Verzahnung der Risiken BU und Pflege durchaus sinnvoll: „Die Risiken geben sich die Klinke in die Hand, denn wenn beispielsweise die Berufsunfähigkeit dazu führt, dass der Pflegefall eintritt, fallen auch höhere Kosten an, um die Pflege zu gewährleisten. Die BU-Rente reicht dann möglicherweise nicht mehr aus. Insofern ist es sinnvoll, diese Produktwelten  zu kombinieren.“

Die Optionen können so ausgestaltet sein, dass die BU-Leistung durch eine lebenslange Pflegerente ersetzt wird, wenn am Ende der Versicherungsdauer mit 65 oder 67 Jahren Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine weitere Option stellt die Zahlung einer erhöhten BU-Rente mit Übergang in eine lebenslange Pflegerente dar, als dritte Kombinationsmöglichkeit wird die Option auf den Abschluss einer Pflegeversicherung angeboten, wenn zum Ende der Versicherungsdauer keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Drei Pflegepolice-Varianten

Bei den eigenständigen Pflege-Policen stehen ebenfalls drei Produktvarianten zur Wahl: So bieten private Krankenversicherer die Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung an, private Lebensversicherer haben Pflegerenten-Policen im Angebot. Sie unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung deutlich voneinander: So wird beim Pflegetagegeld ein bestimmter Betrag pro Tag ausgezahlt, sobald der Pflegefall anerkannt wurde. Bei der Pflegekostenversicherung hingegen werden die Kosten für die Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz gezahlt, sofern die Kosten nachgewiesen werden können.

Die Pflegerente ist so ausgestaltet, dass eine von der Pflegestufe abhängige monatliche Rente ausgezahlt wird. Ähnlich wie beim Thema BU wird das Thema „Pflegefall“ vielfach unterschätzt. Dabei reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oftmals nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen Kosten zu decken. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich zunimmt: Waren es 2011 noch 2,5 Millionen Deutsche, werden es im Jahr 2050 nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich mehr als 4 Millionen sein.

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