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Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und bei Freche Versicherungsmakler in Kemnath für die biometrischen Risiken zuständig. © Freche Versicherungsmakler
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  • 31.07.2017 um 09:23
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Nur die perfekte Lösung, oder gar keine Lösung. So in etwa lässt sich die Herangehensweise mancher Makler bei der Absicherung der Arbeitskraft beschreiben: Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Kunden nicht machbar ist, schlägt man ihm auch keine Alternative vor. Ein gefährliches Vorgehen, findet Versicherungsmakler Philip Wenzel. Denn die Haftungsfalle droht, wie er in seiner Kolumne schreibt.

Als Vermittler von Versicherungen raten wir unseren Kunden für gewöhnlich immer, zuerst nach hinten abzusichern, bevor ein neues Risiko eingegangen wird. Das haben wir mittlerweile derart verinnerlicht, dass wir lieber nichts verkaufen als eine Ausschnittsdeckung, damit wir nicht haften müssen, wenn der Schutz dann doch nicht greift.

Denklogisch und auch tatsächlich ist aber es so, dass die Haftung vor allem dort entsteht, wo wir einen Bedarf überhaupt nicht abdecken. Und besonders gefährlich wird es, wenn wir nicht dokumentieren, weil wir ja nichts vermittelt haben.

Dabei lautet die Formel für Enthaftung „Keinen Mist bauen + Dokumentation“.

Ich hafte nicht für die Entscheidung des Kunden. Trifft der Kunde eine schreckliche Entscheidung, müssen wir ihn über die Folgen dieser schrecklichen Entscheidung aufklären und dabei auch gerne wiederholt betonen, dass es eine ganz, ganz schreckliche Entscheidung ist.

Bleibt er dabei, dokumentieren wir und alles ist gut. Für uns. Für den Kunden nicht so. Er hat gerade eine ganz, ganz schreckliche Entscheidung getroffen.

Aber der Reihe nach.

Wir haben einen Kunden, der sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, weil er körperlich arbeitet und nicht viel verdient.

Szenario 1: Wir schicken ihn wieder heim.

Szenario 2: Wir basteln was mit einer BU-Versicherung mit kürzerer Leistungsdauer oder mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung.

Nach ein paar Jahren kann er nicht mehr arbeiten, weil er a) eine psychische Erkrankung hat oder b) eine Hand verliert.

In Szenario 1 erhält er in beiden Fällen keine Leistung. Aber er hat gute Chancen, sich diese über einen Anwalt bei seinem Vermittler zu holen. Dieser müsste schon sehr ausführlich und verständlich dargelegt haben, warum er nicht wenigstens eine Ausschnittsdeckung vermittelt hat, um sich hier aus der Haftung zu entziehen.

In Szenario 2 erhält der Kunde je nach Erkrankung eine Leistung oder nicht. Habe ich als Vermittler dann noch dokumentiert, warum diese oder jene Lösung gewählt wurde, hafte ich aller Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht.

Das fürchterlich logische Fazit hier lautet: Keine Lösung ist keine Lösung.

Und sollte sich der Kunde gegen alle Empfehlungen entscheiden und nicht abschließen, dann muss das noch mehr dokumentiert werden als ein Abschluss. Denn Haftung entsteht nur da, wo ein Schaden entsteht. Und das passiert bei keiner Deckung häufiger als bei einer mittelguten.

Die Haftung entsteht nicht aus einem schlechten Produkt. Nur dann, wenn ich gesagt habe, dass es ein gutes Produkt ist. Aber das muss ich eben vorher prüfen. Das ist mein Job.

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