Helmut Hofmeier (rechts), Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund, im Gespräch mit Oliver Lepold. © Rupert Warren/Continentale
  • Von Oliver Lepold
  • 26.09.2019 um 16:07
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Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund, über die Zukunft der Arbeitskraftabsicherung und das neue BU-Konzept des Continentale Versicherungsverbunds.

 
Was kennzeichnet Ihren digitalen Antragsprozess?
Wir haben viel Wert daraufgelegt, Beratungs- und Antragsprozesse zu optimieren und die Kommunikation mit Kunden und Ärzten zu verbessern. Seit Oktober 2018 haben wir den eGesundheitsDialog im Antragsprozess eingeführt. Wenn wir vertiefende Fragen an Ärzte haben, senden wir eine E-Mail und die Ärzte können interaktiv über unser Portal antworten. Seit Juli 2019 bieten wir diesen Service auch unseren Kunden an. Wir versenden keine Papierberge mehr, sondern spezifische Fragen. Für die Antworten braucht ein Arzt meist nur zehn Minuten, der Kunde sogar nur zwischen einer und fünf Minuten. Wir fragen Ärzte und Kunden somit viel zielgerichteter und erhalten die Antworten elektronisch.

Wie erfolgreich ist diese Art der Kommunikation?
66 Prozent aller Ärzte füllen unsere Fragenbögen online aus. Etwa die Hälfte der Fragen wird nach 18 Uhr beantwortet, das heißt nicht das Vorzimmer, sondern der Arzt übernimmt das eigenhändig. Das Verfahren ist effektiv und wir erhalten keine Beschwerden mehr. Das ist indes noch kein Branchenstandard, mit dem eGesundheitsDialog sind wir hier Pionier. Bei unserem Direktversicherer Europa haben wir mit einem ähnlichen Konzept einen eGesundheitsCheck eingeführt. Hier können Kunden eine Risikolebensversicherung mit elektronischer Risikoprüfung online abschließen. In 75 Prozent der Fälle mit positivem Ergebnis. Damit halten wir den Aufwand beim Kunden möglichst gering.

In der Branche gibt es einen Trend, die Grundfähigkeitspolice als Alternative zur BU herauszustellen. Was halten Sie davon?
Während der BU-Begriff normiert ist und die Versicherten schützt, ist das beim Grundfähigkeitsschutz nicht der Fall. Dort kennen Sie nur die Schadensursachen, aber Sie wissen nicht, ob sie deswegen arbeitsunfähig werden. Der wichtigste BU-Auslöser, die psychischen Erkrankungen, ist zudem nicht in allen Grundfähigkeitsversicherungen berücksichtigt. Es gibt viele Unwägbarkeiten: Was ist eine Krankheit, wie ist sie definiert, wie schwer muss sie sein, damit eine Leistungspflicht erfolgt? Wenn sich hier eine Norm herausbildet, wäre das für die Continentale vielleicht interessant, bisher empfinde ich dieses Konzept aber als Überforderung des Kunden, die gefährlich werden kann.

Inwiefern gefährlich?
Stellen Sie sich vor, ein Makler bietet einem Dachdecker einen Grundfähigkeitsschutz für 40 Euro Beitrag an, weil er glaubt, der Kunde könne nicht das Doppelte für eine BU bezahlen. Falls der Dachdecker im Leistungsfall abgelehnt wird, geht dieser vor Gericht und sagt, er habe beim Vermittler eine BU angefragt, aber keine angeboten bekommen, obwohl er versicherbar gewesen wäre. Das wäre schlimm. Denn die allermeisten Berufe sind über eine BU versicherbar, auch zu einem akzeptablen Preis. Nur ein ganz kleiner Personenkreis wie etwa Stuntmen sind nicht versicherbar. Diese würden aber wohl auch keine Grundschutzpolice erhalten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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