Marc C. Glissmann ist einer der beiden geschäftsführenden Gesellschafter und Mitbegründer der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH. © infinma
  • Von Oliver Lepold
  • 02.02.2021 um 11:44
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Die finanzielle Stabilität eines Betriebsrenten-Anbieters ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der bAV. Es zählen aber noch weitere, meint Marc Glissmann, beim Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) unter anderem zuständig für die Bereiche internationale Versicherer, Kapitalanlagen und Fonds. Welche das sind, erläutert er Im Interview.

Auf welche weiteren Kriterien sollte ein Makler Wert legen bei der Auswahl des Produktpartners in der bAV?

Zu einem vernünftigen bAV-Angebot gehören neben einem finanzstarken und bAV-orientierten Versicherer vor allem drei weitere Bereiche. Ein leistungsfähiges und flexibles Tarifangebot, einen umfassenden Service für Arbeitgeber und -nehmer und eine möglichst vielseitige Vertriebsunterstützung für Berater und Vermittler.

Was heißt das für die bAV-Produktpalette?

Der Versicherer muss in der Lage sein, Anforderungen aus dem Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht umzusetzen. Da kommen ganz simple Details zusammen. Ein Beispiel: Ist der Tarif in der Lage, Garantieleistungen für eine heterogene Belegschaft mit sehr jungen und älteren Mitarbeitern anzubieten? Viele Versicherer betreiben anders als früher nur mehr ein einziges Garantiemodell, etwa ein dynamisches Zwei- oder Drei-Topf-Hybrid oder eine iCPPI-Sicherung. Funktioniert ein solches Modell auch bei sehr kurzen Aufschubzeiten? Gibt der Tarif – falls zum Beispiel die Versorgung vor Ort vorsieht, dass Invalidität und Todesfall berücksichtigt werden müssen – dies auch her? Und wie flexibel ist der Tarif? Kann er etwa Beitragsunterbrechungen problemlos darstellen, denn Arbeitnehmer gehen vielleicht in Elternzeit oder wollen in Teilzeit arbeiten. Hier gibt es riesige Unterschiede bei den Anbietern.

Welcher Standard bei der Vertriebsunterstützung sollte gegeben sein?

bAV-Vermittler benötigen fachlich kompetente Ansprechpartner. Aufgrund des Kostendrucks haben viele Versicherer Fachabteilungen ausgedünnt und damit unter Umständen Probleme, auf Fachfragen zeitnah zu antworten. Kann etwa ein Mitarbeiter, der noch eine alte 40b-Direktversicherung hat, nach den neuen Regelungen noch eine weitere Versorgung abschließen? Oder ein Arbeitgeber, der Entgeltumwandlung über die Direktversicherung anbietet, will die Arbeitgeberbeiträge nun in eine Unterstützungskasse hineingeben und will jetzt wissen, in welchen Grenzen das mit welchen Tarifen funktioniert. Solche Fragen müssen rasch beantwortet werden können. Ebenso wie die Bereitstellung von musterhaften Entgeltumwandlungsvereinbarungen oder Formulierungshilfen für eine Versorgungsordnung vor Ort.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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