Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 29.09.2023 um 14:08
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert nicht der Arbeitsvertrag, sondern nur, was jemand tatsächlich tut. Ob das in einem oder in mehreren Berufen passiert, ist an sich egal, erklärt Versicherungsmakler Philip Wenzel. Einige Punkte sollte man dann aber schon beachten, schreibt er in seiner Kolumne.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Beruf nicht nur im Namen eine entscheidende Rolle. Sie ist auch die einzige Versicherung, bei der es vom Beruf abhängt, ob ich eine Rente erhalte oder nicht. Dabei geht es aber nie um das Berufsbild oder die Berufsbeschreibung. Es geht immer um das, was ich tatsächlich mache und wie ich es mache.

Beim Abschluss des Vertrags ist der Beruf wichtig, um einstufen zu können, wie teuer der Beitrag wird. Dabei spielt die Unfallgefahr des Berufs eine eher untergeordnete Rolle. Es kommt darauf an, wie herausfordernd der Beruf in körperlicher und auch psychischer Sicht ist.

Wenn der Beruf also extrem stressarm und erfüllend ist und ich körperlich nichts machen muss, dann ist das Risiko relativ gering und die Prämie günstig. Ich muss auch dann viel zahlen, wenn die psychische Belastung hoch ist, weil ich zum Beispiel darüber entscheiden muss, ob eine Familie das Haus räumen muss oder nicht.

Mittlerweile spielt auch der Grad der Ausbildung eine Rolle. Der Gedanke dahinter ist, dass jeder, der sich durch eine Ausbildung gequält hat, vermutlich eher umschulen wird. Wer keine Ausbildung hat, wird damit nicht anfangen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen wird. Er wird die BU-Rente beziehen und gut ist es. So zumindest die Annahme.

Was tun bei mehreren Berufen

Mittlerweile kommt es immer häufiger vor, dass man mehr als einen Beruf ausübt. Welchen muss ich dann angeben? Hierzu muss ich wissen, dass ein Beruf nur dann als Beruf im Sinne der Versicherung gilt, wenn er auf Dauer angelegt ist, freiwillig ausgeübt wird und meinen Lebensstandard prägt. Wenn eines dieser Merkmale nicht gegeben ist, dann wird er im Leistungsfall nicht geprüft. Darauf lässt sich auch ableiten, dass das bei Antrag ähnlich zu handhaben ist.

Wenn ich also einen Studenten habe, der nebenbei babysittet oder in einer Kneipe arbeitet, reicht es aus, als Beruf den Studenten anzugeben, da diese Nebenjobs nicht auf Dauer ausgelegt sind und bei Berufsbeginn vermutlich recht schnell eingestellt werden. Wer aber neben seinem Job als Sekretär noch am Wochenende in einer Kneipe arbeitet, um die Miete bezahlen zu können, der muss das sehr wohl angeben.

Manche Versicherer nehmen den teureren der beiden Berufe, um die Prämie zu berechnen, aber gerechter ist es, wenn die Tätigkeit über einen Fragebogen ermittelt wird und sich der Beitrag dann daran orientiert. Während der Vertragslaufzeit ist es an sich egal, was ich arbeite oder ob ich überhaupt arbeite. Ich muss nix melden. Allerdings sollte ich bei einer beruflichen Verbesserung schon mal anfragen, ob mein Vertrag über eine Besserstellungsoption verfügt. Dann würde der Beitrag günstiger werden.

Im Leistungsfall kommt es dann darauf an, welchen Beruf ich ausgeübt habe, bevor ich wegen Krankheiten was ändern musste. Es geht also um den Beruf, den ich freiwillig und auf Dauer ausgeübt habe. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt mehrere Anstellungen hatte, wird ein durchschnittlicher Arbeitstag gebildet. Das hört sich erstmal kompliziert an, aber wenn du einen abwechslungsreichen Beruf hast, ist das genauso kompliziert. Ein Landwirt muss an einem durchschnittlichen Arbeitstag ernten und säen und ein Marketing-Assistent, der im 2.-Job putzt, muss eben durchschnittlich tippen und putzen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert eben nicht der Arbeitsvertrag, sondern nur, was du tatsächlich tust. Ob das in einem oder in mehreren Berufen ist, ist an sich egal. Auch wie der Beruf heißt. Eigentlich komisch, dass es so viele verschiedene Berufe im Berufsgruppenkatalog gibt. Aber das ist ein anderes Thema.

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