Die Niederlassung der HDI Versicherung in Hamburg: Gut 90 Prozent der Belegschaft würden laut HDI-Leben-Vorstand Patrick Dahmen aktuell von zuhause aus arbeiten. Das scheint aus Sicht des Managements erstaunlich gut zu klappen – und viele Mitarbeiter wollten auch gar nicht mehr in ihre Büros zurück. © privat
  • Von Lorenz Klein
  • 12.06.2020 um 17:06
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Neues Umfeld bei altbekannter Themenstärke: Das 13. HDI bAV-Expertenforum versorgte Versicherungsmakler zuverlässig mit zahlreichen Vertriebsimpulsen – erstmals exklusiv via Internet. Die Einflüsse der Corona-Krise auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) standen erwartungsgemäß in diesem Jahr ganz besonders im Fokus.

Und weil es sich aber bei den vielen gesetzlichen Stellschrauben zur Förderung der bAV eigentlich um einen „alten Hut“ handle, wie es von Löbbecke beschrieb, zog der HDI-Manager dann noch eine Besonderheit aus dem Hut, die es nach seinen Angaben so noch bei keinem anderen Anbieter gibt. Die Rede ist von dem sogenannten „Förderhopping“, das von Löbbecke als „echten Renditeturbo“ in Szene zu setzen vermochte.

„Fügen Sie Riester bei!“

Im Kern geht es hier darum, dass Kunden mit einer Direktversicherung ihren laufenden, monatlichen bAV-Beitrag auf die jeweiligen Fördertöpfe „steuerfreie Entgeltumwandlung“ und „Riester-Förderung“ verteilen können. Diese Möglichkeit besteht in den HDI-Direktversicherungen „TwoTrust Selekt“ und „TwoTrust Kompakt“.

Diese Wechseloption sei nun vor allem für jene Kurzarbeiter wichtig sei, die in der Krise „auf Null“ gesetzt seien, so von Löbbecke, und demnach keine Aufstockung ihres Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber erhalten. Denn in einer klassischen Tarif-Variante würde dann der staatliche Förderstrom, hinein in die bAV-Leistungen des Kurzarbeiters, versiegen. „Fügen Sie Riester bei!“, lautete dann auch von Löbbeckes Appell an die Maklerschaft, denn so könne auch einer möglichen Haftungspflicht in der Beratung vorgebeugt werden.

Das Problem, wonach das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung des Staates nicht für die Entgeltumwandlung genutzt werden kann, vertiefte Christian Betz-Rehm, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt bAV bei der Kanzlei Maat, in seinem Vortrag. Darin wies er umgekehrt darauf hin, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld als Entgelt zu sehen sei, so dass Entgeltumwandlung hieraus sehr wohl möglich sei.

Beiträge „nicht vorschnell“ aussetzen

Eine „Kurzarbeit Null“ ohne Arbeitgeber-Zuschuss führe hingegen dazu, dass bei den externen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, rückgedeckte Unterstützungskasse eine Beitragsfreistellung erwirkt werde. Gleichwohl gebe es die Möglichkeit, den Versicherungs-/Versorgungsvertrag mit eigenen Beiträgen fortzuführen (gemäß Paragraf 1a Abs. 4 BetrAVG).

Betz-Rehm riet Betroffenen vor diesem Hintergrund dazu, eine Entgeltumwandlung „nicht vorschnell“ auszusetzen oder gar zu beenden. So sei es geboten, Auswirkungen auf das verfügbare Netto in der Krise „sorgfältig zu prüfen“ – zumal Beitragsfreistellungen regelmäßig zum Verlust der Risikovorsorge (Tod, Berufsunfähigkeit) während der beitragsfreien Zeiten führten.

Entgeltumwandlung kürzt nicht den Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Dass es bei der Fortführung der bAV mit Eigenbeiträgen allerdings einiges zu beachten gilt, erläuterte sodann Referent Thomas Dommermuth, bAV- und Steuerexperte des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). So erklärte er, dass die Zahlung von Eigenbeiträgen zunächst mit dem Versicherer zu vereinbaren sei. Zudem hob der Experte hervor, dass diese privaten Beiträge im Rentenbezug zwar der Steuerpflicht unterliegen – allerdings ausdrücklich keiner Vollversteuerung, sondern nur noch der Ertragsanteilsbesteuerung oder dem Halbeinkünfteverfahren.

In seinem Vortrag räumte Dommermuth auch mit der Mär auf, wonach eine Entgeltumwandlung den Kurzarbeitergeld-Anspruch kürze. Das sei nicht der Fall, hier könne er beruhigen, versicherte der Experte des IVFP.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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