Arbeiter auf dem Bau. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 19.10.2016 um 09:19
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Hätten Sie es gewusst? In sechs von sieben Fällen beruht ein vorzeitiges Arbeitsende auf einer ernsten Krankheit und nicht auf einem Unfall. Zu etwa 50 Prozent sind ausschließlich psychische Leiden oder Krebs die Ursache. Da die gesetzliche Absicherung Berufsunfähige kaum auffängt, haben die Sozialpartner unterschiedlicher Branchen gehandelt: So bieten die Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente mit ihren Produkten MetallRente.BU und KlinikRente.BU ihren Mitgliedern die Möglichkeit, das Einkommen aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bedarfsgerecht abzusichern – und das zu unschlagbar günstigen Konditionen.

Rundum-Schutz bei Berufsunfähigkeit: Highlights der MetallRente.BU und KlinikRente.BU

Die Produktlösung Berufsunfähigkeitsversicherung der Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente wurde im Juli 2016 um viele interessante Zusatzoptionen erweitert. Die wichtigsten Features von MetallRente.BU und KlinikRente.BU auf einen Blick:

•    Ab sofort kann optional eine Arbeitsunfähigkeitsrente (AU) vereinbart werden. Diese AU-Rente wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt, sobald der Versicherte mindestens vier Monate lang krankgeschrieben war und die Arbeitsunfähigkeit noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Der Clou dabei: Um die AU-Rente zu erhalten, muss keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
•    Eine weitere Option ist die Absicherung gegen schwere Krankheiten mit der Möglichkeit einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe einer 12-, 24- oder 36-fachen BU-Monatsrente. Dieses Geld lässt sich beispielsweise sinnvoll für behindertengerechte Umbauten zuhause einsetzen.
•    Außerdem können Eltern ihre Kinder jetzt bereits ab einem Alter von zehn Jahren versichern. Sie erhalten somit die Chance, schon sehr frühzeitig einen hochwertigen BU- beziehungsweise Schulunfähigkeits-Schutz für ihre Kinder zu erwerben und von dem speziellen Ausbildungstarif zu profitieren, der ihnen von MetallRente beziehungsweise KlinikRente angeboten wird.
•    Auch Azubis und Studenten in Zielberufen der angeschlossenen Branchen der beiden Versorgungswerke können sich über die Tarifvarianten MetallRente.BU 4U und KlinikRente.BU 4U frühzeitig zu besonders attraktiven Konditionen bei gleichzeitig vollem Versicherungsschutz absichern.
•    Und schließlich bieten beide Versorgungswerke eine Wiedereingliederungshilfe an. Diese zahlt einmalig sechs Monatsrenten mit einer maximalen Summe von 12.000 Euro an den Versicherten aus, sobald die Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten beendet ist.
•    Eine Besonderheit der KlinikRente.BU: Die sogenannte Infektionsklausel hat für Ärzte und Pflegepersonal eine besondere Bedeutung. Sie ebnet bereits bei einem teilweisen Berufsverbot den Weg zu BU-Leistungen. Damit setzt die KlinikRente.BU Maßstäbe in Sachen Arbeitskraftabsicherung für ihre Branche.

Fazit:

Beide Versorgungswerke bieten eine eigens auf ihre Branchenmitglieder zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der das Einkommen aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bedarfsgerecht abgesichert werden kann. Neben unschlagbar günstigen Konditionen punkten die Produktlösungen MetallRente.BU und KlinikRente.BU vor allem durch besonders vielfältige Zusatzoptionen, um den Schutz so individuell wie möglich anpassen zu können.

Die KlinikRente.BU steht allen Beschäftigten und Selbstständigen im Gesundheitswesen offen

Quelle: Versorgungswerk KlinikRente


MetallRente: entscheidend ist die Branchenzugehörigkeit, und nicht der einzelne Beruf

Quelle: Versorgungswerk MetallRente

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